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  • Müllabfuhr
  • Abfallberatung?
Dann wenden Sie sich bitte an den Dienstleistungsbetrieb (Bereich Abfallwirtschaft):

 

Telefon: 036691 480-0       weitere Informationen

Untere Abfallbehörde

Zuständigkeiten
 

  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Beseitigungsverfügungen für unerlaubte Ablagerungen auf öffentlichen Flächen, einschließlich Autowracks
  • Erteilung von Transportgenehmigungen
  • Prüfung und Überwachung von Abfallanlagen, Altautoverwertern, Containerdiensten und Entsorgungsfachbetrieben
  • Vollzug der Pflanzenabfallverordnung (Genehmigung und Überwachung des Verbrennens von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt)

Allgemein

  • Auskünfte zu Entsorgungsfachbetrieben
  • Informationen zu Abfallmaklern / -vermittlern
  • Prüfung und Registrierung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

Kontakt

Tel.: 036691 70-396
Fax: 036691 70-716

 


Die Untere Abfallbehörde informiert:

Die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen bzw. von Bau- und Abbrucharbeiten unterliegen bestimmten Dokumentationspflichten. Rechtliche Grundlage dafür ist die Gewerbeabfallverordnung (§§ 3 und 8 GewAbfV).

 

Für Ihre Dokumentation stellen wir Ihnen hier Dokumentvorlagen zur Verfügung, die Sie nutzen können, vorzugsweise zur elektronischen Speicherung/Bearbeitung.