Der Landkreis fördert im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit durch Zuwendungen im öffentlichen Interesse liegende Zwecke sowie die Selbsthilfe und das bürgerliche Engagement.
Die Förderung soll der gezielten Unterstützung begrenzter, zeitlich befristeter Projekte, die von Vereinen, Gruppen, Einzelpersonen und Institutionen getragen werden und an denen ein erhebliches Interesse des Landkreises besteht, dienen. Zuwendungen können nur im Rahmen der Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.