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Zuwendungen des Landkreises

Der Landkreis fördert im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit durch Zuwendungen im öffentlichen Interesse liegende Zwecke sowie die Selbsthilfe und das bürgerliche Engagement.

 

Die Förderung soll der gezielten Unterstützung begrenzter, zeitlich befristeter Projekte, die von Vereinen, Gruppen, Einzelpersonen und Institutionen getragen werden und an denen ein erhebliches Interesse des Landkreises besteht, dienen. Zuwendungen können nur im Rahmen der Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.

Kontakt

Zentrales Zuwendungs-management (für Anträge und Unterlagen):

 

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Finanzen und Beteiligungsmanagement
Im Schloß, 07607 Eisenberg
Telefon: 036691 70274

 

oder das jeweilige Fachamt (bei fachlichen Fragen)

Rechtlicher Hintergrund

Bitte beachten Sie hierbei die aktuellen rechtsgültigen Richtlinien des Saale-Holzland-Kreises. Diese finden Sie bei Landkreis unter Kreisrecht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. 


Bei Projektförderung (PF) sind einzelne, zeitlich und sachlich abgrenzbare, vermögenswirksame und nicht vermögenswirksame Vorhaben gemeint. Die Antragstellung muss bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein. Nicht gefördert werden kommerzielle Projekte, regelmäßige Aufwendungen (z.B. für Miete, Personalkosten o.ä.) und Projekte außerhalb des Landkreises.

 

Die Institutionelle Förderung (IF) dient der Deckung der gesamten, laufenden Betriebsausgaben einer Einrichtung in Form von Personal- und Sachkosten, die nicht durch andere Einnahmen finanziert werden. Anträge müssen bis spätestens 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.

Anträge Projektförderung und institutionelle Förderung