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Information zur SHK-Kundenkarte 2025

Die geänderte Abfallgebührensatzung ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Nr. 02/2025 am 22.02.2025 in Kraft getreten. Damit können interessierte Bürger jetzt auch die Kundenkarte des SHK beim Dienstleistungsbetrieb erwerben. 
Ab sofort gilt die Kundenkarte nicht mehr für das Kalenderjahr (von Januar bis Dezember), sondern für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Monat des Erwerbs – egal zu welchem Zeitpunkt im Jahr. Sollten Sie die SHK-Kundenkarte erst für einen späteren Zeitpunkt im Jahr benötigen, ist die Einzahlung auch erst in dem betreffenden Monat zu tätigen, da der Erwerb – und damit auch die Laufzeit der 12 Monate – mit dem Monat beginnt, in dem die Einzahlung beim Dienstleistungsbetrieb eingeht.

 

Hinweis: Bürger, die bereits eine Kundenkarte haben, brauchen keinen Antrag auf Kundenkarte zu stellen. Bei der Überweisung der Jahresgebühr (24 Euro) an die Sparkasse Jena (IBAN: DE85 8305 3030 0000 0009 22) bitte die bisherige Kundenkartennummer, Name und die Adresse angeben.

 

Erstantrag Kundenkarte: PDF mit den AGB

 

Erstantrag Kundenkarte: Formular und weitere Infos