Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde im Landratsamt stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, Angehörige von Betroffenen zu beraten und Sachverhaltsermittlungen für das Betreuungsgericht durchzuführen.
Bei der Betreuungsbehörde kann man:
- eine Betreuung für einen hilfsbedürftigen Menschen anregen,
- sein Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer erklären,
- als bestellter Betreuer Rat und Unterstützung erhalten (Betreuerschulung),
- sich über Möglichkeiten der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen informieren
- Formulare für Vorsorgevollmachten erhalten und seine Unterschrift beglaubigen lassen.
Die Betreuung kann verschiedene Aufgabenkreise beinhalten, u.a.:
- Sorge für die Gesundheit
- Bestimmung des Aufenthaltes
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Angelegenheiten der Altersversorgung
Betreuer dürfen nur in den eingerichteten Aufgabenkreisen tätig werden. Die Betreuung findet unter gerichtlicher Kontrolle statt.
Einen Antrag zur Einrichtung einer Betreuung können Sie
hier herunterladen.
Weitere Formulare des Betreuungsrechts finden Sie im "Zuständigkeitsfinder und Formularservice". Geben sie dort als Suchbegriff "Betreuungsrecht" ein und als Ort "07607 Eisenberg".
Zum Zuständigkeitsfinder:
hier
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis ist für Sie wie folgt erreichbar:
Besucheranschrift: Fabrikstraße 32, 07607 Eisenberg
Postanschrift: LRA Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt, Postfach 1310, 07602 Eisenberg
Telefon: 036691 - 70615, 70617 und 036691 - 70645
Fax: 036691 - 70750