Ehrenamtlich die Vormundschaft für einen jungen Menschen übernehmen


Solange Kinder und Jugendliche noch keine 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemanden, der die rechtliche Vertretung für sie übernimmt. Wenn Eltern dies nicht übernehmen können oder wollen, muss das Familiengericht eine andere Person mit den
Aufgaben betrauen.
Das Jugendamt des Saale-Holzland-Kreises sucht Menschen, die ehrenamtlich die Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen übernehmen. Die ehrenamtliche Vormundschaft ist ein besonders verantwortungsvolles, aber auch erfüllendes
Ehrenamt. Kaum ein anderes ermöglicht ein so hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
 
Das Jugendamt bildet engagierte Bürger aus, die dafür in Frage kommen, und begleitet die Vormünder auch während ihrer Tätigkeit fachlich und vertrauensvoll. „Wenn Sie einem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit geben möchten, mit Ihnen als Vormund erwachsen zu werden, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an“, lädt Jugendamtsleiter Friedrich Semmler Interessenten herzlich ein.
 
Kontakt: Frau Anderle,
Telefon: 036691-70861 (Mo. - Fr. 8:30 - 12 Uhr; Mo., Die., Mi. 13 - 15:30 Uhr; Do. 13 -17:30 Uhr);
E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de;
Postanschrift: Jugendamt Saale-Holzland-Kreis, Postfach 1310, 07602 Eisenberg.