Bitte beachten
• Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Ordnungsamt für den Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
• Nutzen Sie – soweit möglich – kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
• Eine Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde ist bis auf weiteres nicht möglich.
• Termine für alle anderen Fachbereiche des Ordnungsamtes vereinbaren Sie bitte über unser Servicecenter 115 oder direkt unter den nachfolgend aufgeführten Telefonnummern.
• Erscheinen Sie bitte erst kurz vor Terminbeginn vor dem Dienstgebäude und melden Sie sich über die Gegensprechanlage beim jeweiligen Fachbereich an.
• Ein Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit Mund-Nasen-Schutz und unter Beachtung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.
Aufgabe einer Ordnungsbehörde ist es,
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Grundsätzlich ist als Ordnungsbehörde Ihre
Stadt/Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zuständig.
Bei Gefahr im Verzug wenden Sie sich bitte an die
Polizei. Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe von Fachbehörden, die ebenfalls ordnungsbehördliche Aufgaben wahrnehmen (z.B. Bauamt, Umweltamt, Gesundheitsamt oder Veterinäramt).
Das Ordnungsamt des Landkreises gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung (32.01)
Ausländerbehörde
Tel. 036691 70-527, -529, -530
Hinweis: Sprechzeiten
nur dienstags und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung
per E-Mail an
ordnung@lrashk.thueringen.de oder über das Servicecenter,
Tel. 115.
Allgemeine Ordnungsbehörde
Tel. 036691 70-526
- Standesamtsaufsicht
- Namensänderungen
- Einbürgerungen
- Versammlungen
- Sammlungen und Lotterien
Untere Jagdbehörde
Tel. 036691 70-537
Untere Fischereibehörde
Tel. 036691 70-536
- Kontaktdaten der Lehrgangsleiter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung im Raum Saale-Holzland-Kreis finden Sie hier.
- Antragsformular Fischerpüfung: hier.
Untere Waffenbehörde
Tel. 036691 70-538, -536
Sachgebiet Straßenverkehr und Gewerbe (32.02)
Straßenverkehrsbehörde
Tel. 036691 70-522, -523
- Verkehrsregelungen auf Zeit
- Straßensperrungen/Umleitungen
Tel. 036691 70-521
- Verkehrsregelungen auf Dauer
- Anordnung von Verkehrszeichen
Hinweise: Eine Übersicht über die aktuellen Straßensperrungen und Umleitungen sowie einen Nachweis für Ihre Steuererklärung finden Sie unter Aktuelles und Presse --> Straßensperrungen
hier.
Für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (Halten und Parken) ist nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die jeweilige Stadt-/Gemeindeverwaltung zuständig.
Die
Stadt Eisenberg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde. Für alle Fragen nach der Straßenverkehrsordnung im Gebiet der Stadt Eisenberg wenden Sie sich daher bitte an die
Stadtverwaltung Eisenberg.
Personenbeförderung/Güterkraftverkehr
Tel. 036691 70-520, -542
- Großraum- und Schwerlasttransporte
- Parkausweise
- Beförderung gefährlicher Güter
- Güterkraftverkehr
- Gelegenheitsverkehr (Taxi und Mietwagen)
.
Untere Gewerbebehörde
Tel. 036691 70-540, -541, -543
- Gewerbeordnung
Hinweis: Bürger und Gewerbetreibende der Stadt Eisenberg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf wenden sich bitte in allen Fragen zur Gewerbeordnung an die dortige Gewerbebehörde. - Gaststättenrecht
Hinweis: Nach dem Thüringer Gaststättengesetz sind öffentliche Veranstaltungen nur noch bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Ausnahmen von der Sperrzeitregelung sind jedoch mit diesem Formular beim Ordnungsamt des Landkreises zu beantragen. - Ladenöffnungszeiten
- Marktfestsetzung
- Schornsteinfegerrecht
Bußgeldstelle
Tel. 036691 70-517, -520
- Zentrale Bußgeldstelle für alle Aufgabenbereiche des Landratsamtes
- Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei in Artern.
- Die Verfolgung und Ahndung von geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (Halten und Parken) obliegt den Gemeinden.
Sachgebiet Fahrerlaubnis und Zulassung (32.03)
Fahrerlaubnisbehörde
Tel. 115
- Erteilung, Verlängerung, Erweiterung und Umschreibung der Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren mit 17
- Internationaler Führerschein und Ersatzführerscheine
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarten
Tel. 036691 70-511, -512
- Überprüfung der Fahreignung
- Fahrverbot und Führerscheinentzug
Kfz-Zulassungsbehörde
Tel. 115
- Zulassung von Kraftfahrzeugen
- Zuteilung von Kfz-Kennzeichen
- Wunschkennzeichen
- Fahrzeughalterwechsel
- Stilllegungen von Fahrzeugen
Tel. 036691 70-509, -510
- Mängelanzeigen
- Kfz-Steuer und Versicherungsschutz
Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis erhalten Sie
hier.