Struktur der Geschäftsabläufe
Der Saale-Holzland-Kreis entsorgt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des Thüringer Abfallwirtschaftsgesetzes die in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle.
Er betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Saale-Holzland-Kreis verpflichtet, die Abfallerzeuger und -besitzer mit dem Ziel zu beraten, eine weitgehende Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen zu erzielen sowie nicht vermeidbare oder verwertbare Abfälle nach den Erfordernissen des Umweltschutzes zu entsorgen.
Für die Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Abfallentsorgung bedient sich der Landkreis Beauftragter Dritter, also der Entsorgungsfirmen.
Diese erbringen folgende Leistungen, die die Bürger, angeschlossene Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen können:
Die Abfallwirtschaft als Einrichtung der Verwaltung nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Organisation der Abfallentsorgung
- Durchführung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Erhebung der Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung für private Grundstücke und sonstige Herkunftsbereiche, wie Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und Selbständige
- Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die ölffentliche Abfallentsorgung
Die im Landkreis anfallenden Abfälle werden in der Müllumladestation des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Ostthüringen in Großlöbichau umgeladen und anschließend in der Abfallverwertunganlage thermisch verwertet.