Vor der Ukrainekrise galt, dass ausschließlich gechippte und gegen Tollwut geimpfte Haustiere inklusive einer Untersuchung auf einen ausreichend vorhandenen Schutz gegen Tollwut (Titerbestimmung) in die Europäische Union einreisen durften.
Auf Grund der aktuellen Situation wurden erleichterte Bedingungen für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen nach Deutschland festgelegt. Derzeit dürfen die Tiere auch mitgebracht werden, wenn sie die üblichen Vorschriften für die Einreise nach Deutschland noch nicht erfüllen. Allerdings müssen die Tiere dann auf jeden Fall und schnellstmöglich beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Für den Saale-Holzland-Kreis ist der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) zuständig.
Nach der Anmeldung wird eine kurze amtstierärztliche Untersuchung durch die Mitarbeiter des ZVL erfolgen, und der Impfschutz gegen Tollwut überprüft. Außerdem wird mit dem Besitzer das weitere Vorgehen besprochen. Je nachdem, welche Voraussetzungen der Hund/die Katze mitbringt (Tollwutimpfung, Chip, Heimtierausweis, Titerbestimmung), folgen weitere Schritte.
Die Besitzer können telefonisch (0049 36428 5409840) oder per E-Mail (info@zvl.thueringen.de) einen Termin mit dem ZVL vereinbaren.
Haustiere müssen in (Heim-)Quarantäne, bis ein gültiger Impfschutz hergestellt ist. Der Impfschutz wird 21 Tage nach erfolgter Tollwutimpfung und Kennzeichnung mit Mikrochip.
Auf folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Praxen, die ehrenamtlich Hilfe anbieten:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen praktizierenden Tierarzt für die Impfung und Kennzeichnung Ihres Hundes oder ihrer Katze aufzusuchen, kann dies auch während der amtstierärztlichen Untersuchung im ZVL vorgenommen werden. Geben Sie aber in jedem Fall vorab im Rahmen der telefonischen Terminabsprache an, was genau (Kennzeichnung und Impfung oder nur Impfung) benötigt wird, damit ausreichend Impfstoffe und Mikrochips vorrätig sind. Bitte beachten Sie, dass im ZVL ausschließlich eine Kennzeichnung und eine Impfung gegen Tollwut vorgenommen werden. Eine tierärztliche Beratung oder anderweitige Behandlung kann nicht erfolgen.