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Verfahrenslotse

Der Verfahrenslotse ist zuständig für die unabhängige Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen und/ oder seelischen Behinderung zu möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe.

 

Er leistet hierbei auch rechtskreisübergreifende Erstberatung und nimmt ggf. notwendige Vermittlungstätigkeiten wahr.
Kontakt:

 

Ansprechpartnerin: Frau Semmler
Telefon: 036691 70-401
Fax: 036691 70-751

 


Du hast ein Handicap und brauchst Hilfe?

Dann melde dich einfach bei unserer Verfahrenslotsin.


Das Ziel des Verfahrenslotsen ist es:

 

  • den Zugang zu in Frage kommenden Hilfen zu vereinfachen und zu koordinieren
  • sowie bedarfsmäßige Prozessbegleitung anzubieten.
Der Verfahrenslotse unterstützt die vom Gesetzgeber vorgesehene Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen (sog. Inklusive Lösung) auf Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – er stellt somit eine erste, einheitliche Anlaufstelle für ganzheitliche Hilfen aus einer Hand dar.
Gesetzlich verankert ist der Verfahrenslotse in § 10b SGB VIII.
  • unabhängige Beratung der Leistungsberechtigten und ihrer Eltern
  • unabhängige, bedarfsmäßige Unterstützung und Begleitung im Prozess
  • Steuerung des Beratungsprozesses und Kontaktvermittlung
  • Netzwerkarbeit
  • Unterstützung des zuständigen Leistungsträgers bei der Umsetzung inklusiver Strukturen
Der Verfahrenslotse leistet Hilfe bei:

 

  • der Inanspruchnahme von Leistungen
  • dem Verfahrensablauf und der Begleitung im Leistungsprozess
  • strukturellen Fragestellungen und inklusiver Zusammenarbeit