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ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr im Saale-Holzland-Kreis

Landkreis ist Aufgabenträger

Der Saale-Holzland-Kreis ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr auf seinem Territorium.
Der Landkreis als Aufgabenträger plant, organisiert und finanziert im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge im eigenen Wirkungskreis. Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr meint die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr (einschließlich Schülerverkehr) als Alternative zum motorisierten Individualverkehr im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen.
Als Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Landkreis insbesondere verpflichtet, einen verbindlichen Nahverkehrsplan für seinen Zuständigkeitsbereich für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzustellen und bedarfsgemäß fortzuschreiben.

Nahverkehrsplan des SHK

Der Nahverkehrsplan hat den Zielen der Raumordnung, Landesentwicklung und Landesplanung unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen. Er hat insbesondere eine Bestandsanalyse des ÖPNV-Angebotes und der Infrastruktur, Schätzungen über den zu erwartenden ÖPNV-Bedarf, Aussagen zur künftigen Angebotsgestaltung und Infrastrukturentwicklung, Strategien und Maßnahmen zur Organisation des ÖPNV und einen Investitions- und Finanzierungsplan zu beinhalten.
Der derzeit geltende Nahverkehrsplan für den Saale-Holzland-Kreis wurde im Dezember 2014 vom Kreistag verabschiedet und ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Den aktuellen Nahverkehrsplan können Sie hier herunterladen.

Verkehrsunternehmen im Landkreis

Der Nahverkehrsplan ist Grundlage für die Erstellung der Fahrpläne der einzelnen Verkehrsunternehmen.
Der Saale-Holzland-Kreis hat mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs
zwei Unternehmen beauftragt:
- die JES Verkehrsgesellschaft mbH und
- das Verkehrsunternehmen Andreas Schröder.
Die beiden Unternehmen erbringen auf 48 Linien 3,3 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen:
www.jes-eisenberg.de
www.verkehrsunternehmen-schroeder.de

Berichte gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 „Öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Straße“ ist dieser dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen oder ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Dem kommt der Saale-Holzland-Kreis hiermit in Bezug auf die in seinem Gebiet betroffenen Busverkehre nach.

Mitglied im Verkehrsverbund Mittelthüringen

Der Saale-Holzland-Kreis ist seit 2010 Mitglied im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), welcher sich räumlich vom Landkreis Gotha bis zur Stadt Gera ausdehnt. Link zum VMT.