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Bevölkerungsschutz

Die Ukraine-Krise und die Corona-Pandemie haben für viele Bürger neue Themen in der Vordergrund gerückt. Mögliche Lücken in der Energieversorgung, Selbstschutz und Selbstversorgung, aber auch Zuständigkeiten bei Behörden beschäftigen auch die Menschen hier vor Ort. Auch Fragen zu möglichen Veränderungen bei sozialen Leistungen werden oft gestellt. Der Gesetzgeber hat verschiedene Entlastungspakete für die Bürger vorgesehen.

 

Aus diesem Grund werden die Inhalte dieser Unterseite immer wieder aktualisiert. 
Kontakt:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 

Telefon:
0228 99 550-0 und
0228 5554-0
E-Mail:

Der Bevölkerungsschutz gliedert sich in den Katastrophenschutz und den Zivilschutz.

 

Katastrophenschutz bezeichnet die Gefahrenabwehr bei eintretenden (Natur-)Katastrophen. Der Zivilschutz ist grundsätzlich eine Aufgabe des Bundes. Damit soll die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden.

 

Die Aufgabe des Katastrophenschutzes wird durch den Landkreis als Untere Katastrophenschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis wahr genommen. Teile der Aufgaben im Bereich des Zivilschutz werden ebenfalls durch den Landkreis wahrgenommen.

Thema Energiesituation

 

Im Saale-Holzland-Kreis nutzen Bürger und Unternehmen traditionell einen Mix aus verschiedenen Energieformen.

 

Dieser reicht zum Beispiel im Bereich der Wärmeversorgung von der klassischen Gas- oder Fernwärmeversorgung über moderne Wärmepumpen und Solarthermie bis hin zu Biomasse-Anlagen. Zum Energiemix im Landkreis informiert zum Beispiel der Thüringer Energieatlas.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme erlassen wird. Der Bund übernimmt die Kosten dafür. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.
Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Infrastrukturbehörde Deutschlands Sie wahrt als Verbraucherschutzbehörde die Interessen der Menschen, die Netze nutzen.
Weitere allgemeine Informationen bietet außerdem das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Einschätzung zur Gasversorgung von Montag bis Freitag im Lagebericht. Außerdem stellt sie die wichtigsten Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung als interaktive Grafiken zu Verfügung.

 

Tipps zum Energiesparen - veröffentlicht von der Thüringer Landesregierung
Fragen & Antworten zur Abfederung steigender Energiepreise in Thüringen - veröffentlicht durch die Thüringer Landesregierung

Thema Sozialleistungen

Anträge auf Wohngeld nimmt das zuständige Sozialamt entgegen. 
Weitere Informationen sowie den Antrag als Download erhalten Sie hier. 
Personen, die die Altersgrenze zum Rentenbezug erreicht haben, sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können ihren Leistungsanspruch prüfen lassen.
Zuständig ist das jeweilige Sozialamt. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Ansprechpartner ist hier das Jobcenter.
Außerdem informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Bürgergeld.

 

Trotz allgemeine Preissteigerungen verzichtet der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises auf eine Erhöhung der Gebühren. Weitere Informationen dazu hier.

Thema Selbstschutz

 

Nachrichten über Unfälle und Katastrophen gehören zum täglichen Leben. Jeder kann von Großbränden, Hochwasser, Chemieunfällen, Stromausfall oder anderen plötzlich auftretenden Gefahren betroffen sein.


Zur Gefahrenabwehr steht der Bevölkerung mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite. Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen jedoch vordergründig die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen. Die Behörden und deren Organisationen der Gefahrenabwehr sind selbstverständlich maximal bestrebt den Bürger und dessen Interessen zu schützen.

 

Jedoch ist jeder Einzelne zunächst zum Selbstschutz und zur Selbsthilfe angehalten. Bis Hilfe eintrifft, vergeht jedoch Zeit – wertvolle Zeit, in der es vielleicht auf Minuten ankommt, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden, Minuten in denen jeder von uns auf seine eigenen Fähigkeiten angewiesen ist. Selbstschutz beruht auf Eigenvorsorge und Selbsthilfe der Bevölkerung, Betriebe und Behörden.
  • Wie bin ich auf Notsituationen vorbereitet?
  • Was kann ich tun, um mich und meine Familie, Freunde, Kollegen und andere Menschen in extremen Gefahrensituationen zu schützen?
  • Was kann ich tun, um die Hilfs- und Rettungskräfte zu unterstützen?
  • Welche Schulungen, Hilfsmittel, Tipps und Ratschläge gibt es, die mir weiterhelfen können?
Die örtlichen Feuerwehren und die Hilfsorganisationen wie
stehen für wertvolle Tipps und Schulungen zum Selbstschutz, zur Selbsthilfe und zur Ersten Hilfe zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in seiner Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" sowie in weiteren Falt- und Merkblättern allen Interessenten kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus werden von der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des BBK auch Lehrgänge zum Selbstschutz angeboten. Broschüren und Faltblätter sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.bbk.bund.de.

Weiterführende Informationen