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Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, die
 
  • noch keine 25 Jahre alt sind bzw. im Fall sportlicher, kultureller und sozialer Angebote noch keine 18 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden.
     
 Voraussetzung ist der Bezug von:
 
  • Bürgergeld (früher: "Arbeitslosengeld II" oder Sozialgeld),
  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
     
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
 
  • eintägige Schul- bzw. Kita-Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • persönlicher Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • Lernförderung,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
     
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Informationsblatt zu Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Formulare für die Beantragung der Leistungen sind im Jobcenter SHK sowie im Sozialamt erhältlich oder können hier ausgedruckt werden:
 
Für die Bearbeitung der Anträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ist das  Jobcenter des Saale-Holzland-Kreis zuständig. Bitte reichen Sie Ihre Anträge dort ein.
Sollten Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden Ihnen die Leistungen für Bildung und Teilhabe durch das Sozialamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis gewährt.
Sie können uns wie folgt erreichen:  
Besucheranschrift:         Fabrikstraße 32, 07607 Eisenberg
Postanschrift:                  LRA Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt, Postfach 1310, 07602 Eisenberg
E-Mail:                             sa@lrashk.thueringen.de
Telefon:                            036691 – 70619, 70639, 70645 und 70647
                                      
Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung.