Ausbildungsförderung

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Gefördert werden Berufsfachschüler, Schüler an höheren Berufsfachschulen, Fachoberschüler und Fachschüler. Schüler allgemeinbildender Schulen, Gymnasiasten, Auszubildende an beruflichen Gymnasien und Schüler im Berufsvorbereitungs- bzw. Berufsgrundbildungsjahr haben nur dann Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn sie während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen und aus Gründen der Wegzeit auswärtig untergebracht sind.

Studenten wenden sich bitte an das Studierendenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind.


Die notwendigen Formblätter für die Beantragung finden Sie im:

Zuständigkeitsfinder auf dem Thüringer Serviceportal

Bei Anfragen beraten Sie unsere Mitarbeiter gern.