Wohnungsbauförderung

Zur Förderung des Wohnungsbaues stehen je nach Bedarf unterschiedliche Programme zur Verfügung.
Unser Bauordnungsamt berät Sie kompetent zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen in folgenden Bereichen:

Förderung von:

  • Wohnungsneubauten und Bestandserwerb von Wohneigentum
  • Modernisierung von Wohngebäuden
  • Finanzierungserweiterung
  • Mietwohnungsbau
  • Belegungsbindung
  • Freistellungen von Wohnungsbindungen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (Thür. WoFG) bzw. dem WohnBindG (Wohnungsbindungsgesetz)
  • Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

 

Wohnberechtigungsschein beantragen - das ist dafür nötig:

 

Thüringer Familienbaudarlehen

Das Thüringer Familienbaudarlehen als anteiliger Finanzierungsbaustein kann beantragt werden über die Thüringer Aufbaubank. Infos dazu hier

 

Nähere Informationen zur Wohnungsbauförderung: unter Tel. 036691 70-2364.