Wohnungsbauförderung

Zur Förderung des Wohnungsbaues stehen je nach Bedarf unterschiedliche Programme zur Verfügung.
Unser Bauordnungsamt berät Sie kompetent zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen in folgenden Bereichen:

Förderung von:

  • Wohnungsneubauten und Bestandserwerb von Wohneigentum
  • Modernisierung von Wohngebäuden
  • Finanzierungserweiterung
  • Mietwohnungsbau
  • Belegungsbindung
  • Freistellungen von Wohnungsbeindungen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (Thür. WoFG) bzw. dem WohnBindG (Wohnungsbindungsgesetz)
  • Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

Ab sofort kann das Thüringer Familienbaudarlehen als anteiliger Finanzierungsbaustein beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis beantragt werden. mehr dazu hier

Nähere Informationen zur Wohnungsbauförderung: unter Tel. 036691 70-364.

Weitere Informationen:
www.aufbaubank.de
www.thueringen.de