Zur Förderung des Wohnungsbaues stehen je nach Bedarf unterschiedliche Programme zur Verfügung.
Unser Bauordnungsamt berät Sie kompetent zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen in folgenden Bereichen:
Förderung von:
- Wohnungsneubauten und Bestandserwerb von Wohneigentum
- Modernisierung von Wohngebäuden
- Finanzierungserweiterung
- Mietwohnungsbau
- Belegungsbindung
- Freistellungen von Wohnungsbindungen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (Thür. WoFG) bzw. dem WohnBindG (Wohnungsbindungsgesetz)
- Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Wohnberechtigungsschein beantragen - das ist dafür nötig:
Thüringer Familienbaudarlehen
Das Thüringer Familienbaudarlehen als anteiliger Finanzierungsbaustein kann beantragt werden über die Thüringer Aufbaubank. Infos dazu
hier
Nähere Informationen zur Wohnungsbauförderung: unter Tel. 036691 70-2364.