Gebühren für sonstige Herkunftsbereiche
Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich bei der Abfuhr von hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr
Die Grundgebühr bei nicht oder nur teilweise von Haushalten genutzten Grundstücken oder Grundstücksteilen (Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Selbständige) richtet sich nach der Größe und der Zahl der bereitgehaltenen Abfallentsorgungsgefäße. Erteilt der Gebührenpflichtige keine Auskunft zur Größe und Anzahl der genutzten Behälter, so ist der Landkreis berechtigt, diese zu schätzen.
In dieser Grundgebühr sind die gleichen Entsorgungsleistungen wie für die Haushalte enthalten. Zu beachten ist dabei, dass diese Abfälle nur in haushaltsüblichen Mengen im Rahmen der öffentlichen Entsorgung mitgenommen werden. Größere Mengen sind separat kostenpflichtig zu entsorgen. Baustellenabfälle, Türen und Fenster sowie Abfälle, die mit dem Produktionsprozess unmittelbar zusammenhängen, sind nicht in der Grundgebühr enthalten.
Die Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr für die Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 beträgt je Entleerung eines
- 80 Liter Behälters = 40,56 EUR
- 120 Liter Behälters = 60,84 EUR
- 240 Liter Behälters = 121,68 EUR
- 1.100 Liter Behälters = 557,76 EUR
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