Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst 2026
Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 289) werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Saale-Holzland-Kreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.
Für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 gelten im SHK nachfolgende Benutzungsentgelte:
Rettungstransportwagen RTW 696,56 € /Einsatz
Notarzteinsatzfahrzeug NEF 389,40 € /Einsatz
Krankentransportwagen KTW 291,56 € /Einsatz
Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.