Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst
Auf der Grundlage des § 20 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008, zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 289) werden die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport zwischen dem Saale-Holzland-Kreis und den Durchführenden einerseits sowie den Kostenträgern (Krankenkassen) und ihren Verbänden andererseits vereinbart.
Für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gelten im SHK nachfolgende Benutzungsentgelte:
Rettungstransportwagen RTW 687,43 € /Einsatz
Notarzteinsatzfahrzeug NEF 379,87 € /Einsatz
Krankentransportwagen KTW 287,43 € /Einsatz
Entsprechend § 22 ThürRettG gelten diese Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.