Anträge, Veränderungsmeldungen und sonstige Mitteilungen oder Anfragen an das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis werden zukünftig nicht mehr per E-Mail entgegengenommen. Das Versenden von Nachrichten an das Jobcenter über E-Mail ist dann nicht mehr möglich. Dies betrifft alle Anliegen zum Leistungsbezug SGB II (Bürgergeld), anderen Förderleistungen sowie zur Arbeits- und Ausbildungsvermittlung. Die Umstellung erfolgt zur besseren Nutzung der schnelleren und einfacheren Möglichkeiten der Online-Kommunikation und zur Gewährleistung des gesetzlichen Sozialdatenschutzes.
Warum?
Der Versand von Daten per E-Mail ist mit Risiken verbunden. Über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten können verändert oder verfälscht werden. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt, die Vertraulichkeit ist nicht gewahrt.
Um Nachrichten, Mittelungen, Anträge oder Unterlagen an das Jobcenter zu versenden, ist eine Anmeldung im Profil auf
jobcenter.digital in der
Jobcenter-App für Handys oder über BundID notwendig.
Der
Weiterbewilligungsantrag wird nicht mehr automatisch per Post zugesandt. Die Formulare zum Weiterbewilligungsantrag stehen auf
www.jobcenter.digital oder in der
Jobcenter-App zur Verfügung und können dort direkt ausgefüllt werden. Wenn noch nicht vorhanden, können die Anmelde- und Zugangsdaten beim Jobcenter erfragt werden.
Die Angaben im Weiterbewilligungsantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, die ebenfalls bequem hochgeladen werden können. Der Antrag gelangt beim Hochladen auf direktem und sicherem Weg ins Jobcenter, rund um die Uhr. Fahrtwege oder Portokosten entfallen und die Kundinnen und Kunden erhalten einen Nachweis über den Eingang des Antrages beim Jobcenter.
Selbstverständlich berät das Jobcenter über alternative Kommunikationswege.
Bitte beachten Sie: Beratungen zu diesen und anderen Anliegen im Jobcenter finden ausschließlich terminiert statt. Wünschen Sie eine telefonische oder persönliche Beratung zu Geldleistungen oder beim Arbeitsvermittler, vereinbaren Sie bitte unbedingt vorab einen Termin. Für Kurzanliegen ist das Jobcenter im Rahmen der Servicezeiten auch ohne Terminvereinbarung erreichbar.