Die Kundenkarte ist 12 Monate ab Ausstellungsmonat gültig und wird bei Verlängerung weiter genutzt. Somit entfällt die jährliche Zusendung einer neuen Karte.
Bitte die alte Karte nicht entsorgen! Eine Einzahlung ist kurz vor Ablauf der Nutzungszeit unter Angabe der Kundennummer der Kundenkarte und der aktuell gültigen Adresse notwendig, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig.
Hinweis: Das Ende des Gültigkeitszeitraumes befindet sich auf dem Anschreiben, welches zusammen mit der Kundenkarte verschickt wurde.
Seit 2025 gilt die Kundenkarte nicht mehr für das Kalenderjahr (von Januar bis Dezember), sondern für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Monat des Erwerbs – egal zu welchem Zeitpunkt im Jahr. Sollten Sie die SHK-Kundenkarte erst für einen späteren Zeitpunkt im Jahr benötigen, ist die Einzahlung auch erst in dem betreffenden Monat zu tätigen, da der Erwerb – und damit auch die Laufzeit der 12 Monate – mit dem Monat beginnt, in dem die Einzahlung beim Dienstleistungsbetrieb eingeht.
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die im Gebiet des DLB-SHK Abfallgebühren entrichten. Die gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Bürger, die bereits eine Kundenkarte haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Bitte bei der Überweisung der Jahresgebühr (24 Euro) die bisherige Kundenkartennummer, Name und die Adresse angeben.