Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland erlässt zur Bekämpfung der Geflügelpest folgende
Allgemeinverfügung.
Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung)
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsmat Jena-Saale-Holzland (ZVL J-SH) erlässt gegenüber den Haltern, die ihre Rinder im Saale-Holzland-Kreis, halten, diese
Allgemeinverfügung.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland ist die zuständige Behörde der kreisfreien Stadt Jena und des Saale-Holzland-Kreises für Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Lebensmittelüberwachung.
Kontakt:
Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kirchweg 18
07646 Stadtroda
Tel.: 036428 5409-840
Fax: 036428 13391
E-Mail: info@zvl.thueringen.de
Weitere Infos hier
Informationen zum Tierheim im Landkreis erhalten Sie unter www.tierheim-eisenberg.de