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Die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für alle Personen verpflichtend, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen. Der Landkreis Saale-Holzland-Kreis führt ab dem 15. Juni 2026 die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes – umgangssprachlich häufig als „Gesundheitspass“ bezeichnet – online durch.
Für die Belehrung ist eine Gebühr von 30,00 Euro zu entrichten.
Bei
minderjährigen Teilnehmern wird eine schriftliche Einwilligung der Eltern benötigt, welche vor dem Belehrungstermin per E-Mail an
ifsg@tz-glehn.de gesendet werden muss.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an der Online-Belehrung teilzunehmen, können die Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Saale-Holzland-Kreis im Gesundheitsamt Saale-Holzland-Kreis an einer Präsenzbelehrung nach vorheriger Terminvereinbarung teilnehmen.