Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich bei der Hausmüllabfuhr von zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr
Die Grundgebühr bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen entsprechend der Daten der Einwohnermeldeämter. Diese Gebühr beträgt zurzeit 36,60 EUR pro Person im Jahr. Sie wird durch Gebührenbescheid festgesetzt.
Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung enthält u.a. die Vorhalte- und Verwaltungskosten u. a. für folgende Entsorgungsleistungen:
- Bioabfall
- Sperrmüll auf Abruf nach Bedarf
- Schadstoffkleinmengensammlung an festen Stellplätzen 2x jährlich
- Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Schrott auf Abruf nach Bedarf
- Altpapierentsorgung für den Teil, der nicht über den grünen Punkt finanziert wird (Druckerzeugnisse)
Die Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr für die Entsorgung von Haushaltsabfällen beträgt je Entleerung eines Abfallbehälters mit
- 80 Liter Behälter = 4,65 EUR
- 120 Liter Behälter = 6,97 EUR
- 240 Liter Behälter = 13,94 EUR
- 1.100 Liter Behälter = 63,89 EUR
- 70 Liter Müllsack = 5,06 EUR
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