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Gebühren für Haushalte

Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich bei der Hausmüllabfuhr von zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.
 

Die Grundgebühr

Die Grundgebühr bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen entsprechend der Daten der Einwohnermeldeämter. Diese Gebühr beträgt zurzeit 15,72 EUR pro Person im Jahr. Sie wird durch Gebührenbescheid festgesetzt.

Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung enthält u.a. die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Entsorgungsleistungen:
  • Bioabfall
  • Sperrmüll auf Abruf nach Bedarf
  • Schadstoffkleinmengensammlung an festen Stellplätzen 2x jährlich
  • Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Schrott auf Abruf nach Bedarf 
  • Altpapierentsorgung für den Teil, der nicht über den grünen Punkt finanziert wird (Druckerzeugnisse)

 

Zusätzlich sind in der Grundgebühr Vorhaltekosten für die Hausmüllentsorgung enthalten, denn das Fahrzeug muss zunächst alle Grundstücke anfahren, ganz gleich, ob dort ein Behälter zur Entsorgung bereitgestellt wurde oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Grundgebühr.
 

Die Leistungsgebühr

Die Leistungsgebühr für die Entsorgung von Haushaltsabfällen beträgt je Entleerung eines Abfallbehälters mit
  • 80 Liter Behälter = 2,57 EUR
  • 120 Liter Behälter = 3,85 EUR
  • 240 Liter Behälter = 7,71 EUR
  • 1.100 Liter Behälter = 35,32 EUR
  • 70 Liter Müllsack = 2,80 EUR
     
Litergebühr für Großwohnanlagen

Bei der Hausmüllabfuhr in Großwohnanlagen kann auf Antrag des Gebührenschuldners eine Litergebühr als Berechnungsgrundlage für die Abfallentsorgung bestimmt werden.

Diese Gebühr wird nach der Anzahl und dem Fassungsvermögen der Restmüllbehältnisse sowie eines gebührenwirksamen Mindestvorhaltevolumens von je 8 l je Einwohner und Woche ermittelt. Antragsvoraussetzung sind mindestens 10 Wohneinheiten je angeschlossenes Grundstück.

Die Litergebühr für die Hausmüllabfuhr in Großwohnanlagen beträgt je Entleerung 0,070183 € je entleertem Liter;
  • 120 Liter Behälter = 8,42 EUR
  • 240 Liter Behälter = 16,84 EUR
  • 1.100 Liter Behälter = 77,20 EUR

 

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (- Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Saale-Holzland-Kreises vom 11.12.2019). 

Kasse

Tel.: 03 66 91 / 4 80-15

 

Lastschrift

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