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Wichtige Hinweise zum Führerscheinumtausch

Gesetzliche Regelung

Aufgrund der sog. dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Deutschlandweit sind vom Umtausch etwa 43 Millionen Führerscheine betroffen. Um den Andrang zu entzerren, wurde ein Stufenplan gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahren beschlossen.

 

Bitte beachten:

  1. Wer vor dem Jahr 1953 geboren ist, dessen Umtauschfrist endet erst zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
  2. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, muss diesen unabhängig vom Geburtsjahr frühestens zum Stichtag 19. Januar 2026 umtauschen.
  3. Die aktuelle Umtauschfrist endet zum 19. Januar 2025. Sie betrifft Papierführerscheine der Fahrerlaubnisinhaber, die 1971 oder später geboren sind.
  4. Insbesondere bei Fahrten außerhalb Deutschlands oder Mietwagen-Buchung müssen Sie mit Schwierigkeiten rechnen, wenn Umtauschfristen verstrichen sind. 

Zunächst werden Papierführerscheine in Rosa und Grau umgetauscht.

Wie erhalte ich einen Termin?

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über das Servicecenter unter der Tel.Nr. 115                                               

 

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Damit soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten und fälschungssicher sind. 
Die jeweilige Fahrerlaubnis bleibt nach wie vor unbefristet gültig, es sei denn, sie wurde entzogen.
Der Nachweis über das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis (Führerschein) ist jedoch wie ein Personalausweis oder Pass nur noch befristet gültig und muss alle 15 Jahre erneuert werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind auch weiterhin nur für bestimmte Berufsgruppen erforderlich.
                                                                                                                                 

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958 19. Januar 2022
1959 - 1964 19. Januar 2023
1965 - 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18.01.2013 19. Januar 2033

 

Unterlagen und Gebühren:

 

  1. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  2. biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  3. den aktuellen Führerschein
Falls der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von einer Behörde aus dem Gebiet des Saale-Holzland-Kreises ausgestellt worden ist, benötigen Sie zusätzlich noch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post oder häufig auch online beantragen und wird dann direkt an unsere Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,82 Euro (inklusive Direktversand).