Kein Verwarnungsgeld bei Fristüberschreitung
Zum 19. Januar 2022 ist die Frist zum Umtausch der Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 abgelaufen. Auf Beschluss der Verkehrsminister- und der Innenministerkonferenz wird in einer Übergangszeit bis zum 19. Juli 2022 bundesweit auf ein Verwarnungsgeld verzichtet, weil pandemiebedingt nicht alle Anträge fristgerecht bearbeitet werden konnten.
Die Thüringer Polizei wird darüber hinaus bis Ende 2022 bei Kontrollen auf das Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro für die Überschreitung der Umtauschfrist verzichten.
Die betroffenen Geburtsjahrgänge werden aufgefordert, sich weiterhin um den Umtausch ihres Führerscheines zu bemühen. Allerdings muss nach wie vor bundesweit eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen eingeplant werden.
Gesetzliche Regelung
Aufgrund der sog. dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Deutschlandweit sind vom Umtausch etwa 43 Millionen Führerscheine betroffen. Um den Andrang zu entzerren, wurde ein Stufenplan gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahren beschlossen.