Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für die Jahre 2022 und 2023
In seiner Sitzung am 15.12.2021 verabschiedete der Kreistag die Haushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für die Jahre 2022 und 2023 (Beschluss-Nrn. K 327-11/21 und K 328-11/21).
Das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigte rechtsaufsichtlich mit Bescheid vom 26.01.2022 (Az. 240.3-1512-003/22-SHK) die Haushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO.
Der Haushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für die Haushaltsjahre 2022 und 2022 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 28.02.2022 bis 01.04.2022 beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises in 07607 Eisenberg, Im Schloß, Haus 2, Zimmer 202, während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Der komplette
Haushaltsplan 2022/2023 zum Herunterladen
hier