Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist bemüht, seine Website www.saaleholzlandkreis.de sowie deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten im Einklang mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Aufstellung sämtlicher gesetzlicher Grundlagen finden Sie hier.
Die Website www.saaleholzlandkreis.de sowie deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind aktuell konform gegenüber den Anforderungen gemäß BITV/WCAG-Selbstbewertungstest und damit vereinbar mit den o.g. gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften.
Zur Barrierefreiheit dieser Internetseite tragen unter anderem folgende Punkte bei (Beispiele):
Informationen in Leichter Sprache erhalten Sie hier.
Der Familien-Finanzkompass des Landkreises erklärt außerdem einfach die wichtigsten Finanzhilfen für Familien.