Gewerbe und gewerbeähnlichen Einrichtungen
Die Grundgebühr bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen entsprechend der Daten der Einwohnermeldeämter. Diese Gebühr beträgt zurzeit 12,96 EUR pro Person im Jahr. Sie wird durch Gebührenbescheid festgesetzt.
Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Entsorgungsleistungen:
- Sperrmüll auf Abruf nach Bedarf
- Schadstoffkleinmengensammlung an festen Stellplätzen 2x jährlich
- Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Schrott auf Abruf nach Bedarf
- Altpapierentsorgung für den Teil, der nicht über den grünen Punkt finanziert wird (Druckerzeugnisse)
Zusätzlich sind in der Grundgebühr Vorhaltekosten für die Hausmüllentsorgung enthalten, denn das Fahrzeug muss zunächst alle Grundstücke anfahren, ganz gleich, ob dort ein Behälter zur Entsorgung bereitgestellt wurde oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Grundgebühr.