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Gewerbe und gewerbeähnlichen Einrichtungen

Die Grundgebühr bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen entsprechend der Daten der Einwohnermeldeämter. Diese Gebühr beträgt zurzeit 12,96 EUR pro Person im Jahr. Sie wird durch Gebührenbescheid festgesetzt.

Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Entsorgungsleistungen:

  • Sperrmüll auf Abruf nach Bedarf
  • Schadstoffkleinmengensammlung an festen Stellplätzen 2x jährlich
  • Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Schrott auf Abruf nach Bedarf 
  • Altpapierentsorgung für den Teil, der nicht über den grünen Punkt finanziert wird (Druckerzeugnisse)

Zusätzlich sind in der Grundgebühr Vorhaltekosten für die Hausmüllentsorgung enthalten, denn das Fahrzeug muss zunächst alle Grundstücke anfahren, ganz gleich, ob dort ein Behälter zur Entsorgung bereitgestellt wurde oder nicht. Diese Kosten sind nicht in der Leistungsgebühr enthalten, sondern in der Grundgebühr.

Beratung / Gewerbe

Herr Tobias Schneider
Fon: 03 66 91 / 4 80-28

Fragebogen Gewerbe

Die Veranlagung zur Entsorgung der Abfälee von Unternehmen, Selbständigen und öffentlichen Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage der individuellen Gegebenheiten. Mit dem Fragebogen der Abfallwirtschaft erfolgt eine erste Bestandsaufnahme. Zur Klärung von Einzelfragen stehen Ihnen die Abfallberater gerne zu Verfügung.

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