Wie sind die Abfälle zur Entsorgung bereitzustellen?
Die Entleerung der Restmülltonnen wird im 14-täglichen Rhythmus durchgeführt. An den Behältern ist jeweils ein Ident-Chip angebracht. Die Kippungen werden beim Entleerungsvorgang über eine elektronische Lesevorrichtung registriert.
Die Behälter können je nach Bedarf zur Entsorgung bereitgestellt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass jeder Behälter mindestens 2-mal im Jahr entleert werden muss. Diese Kippungen werden in jedem Falle in Rechnung gestellt, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus werden nur die tatsächlich durchgeführten Kippungen in Rechnung gestellt.
Die Behälter müssen am Entsorgungstag ab 6.00 Uhr zur Leerung bereitstehen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- alle Ketten und Schlösser sind am Entsorgungstag vollständig vom Behälter zu entfernen
- die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt
- grundsätzlich werden alle an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum stehenden Behälter (also auch die, die ständig dort stehen) gekippt
- sollen sie nicht gekippt werden, müssen sie mit einem roten Klettband gekennzeichnet sein (das Klettband können Sie auf Anforderung im Abfallwirtschaftsbetrieb kostenfrei erhalten)
Durch richtiges Aufstellen der Abfalltonnen helfen Sie, die Abfuhr möglichst reibungslos abzuwickeln. Um die Tonne effektiv greifen und leeren zu können, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- die Restmülltonne soll unverdeckt und mit der Öffnungsklappe nach vorne an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden
- der Zugang zur Entleerung bereitgestellter Tonnen darf nicht durch parkende Autos, Pfosten, Bäume oder andere Hindernisse versperrt sein
- die Tonne darf bei Bereitstellung zur Leerung nicht direkt an einer Hauswand oder einem Gartenzaun stehen (ca. 1/2 Meter Abstand halten)
- die Deckelöffnung der Tonne muss zur Straße zeigen, zwischen mehreren bereitgestellten Tonnen muss ein Abstand von 10 cm eingehalten werden
In unsererm
Merkblatt sind noch einmal alle wesentlichen Informationen zusammengefasst. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise kann keine Leerung der Mülltonnen erfolgen!