Lehrgangsangebot Kreisausbildung für Feuerwehren des Saale-Holzland-Kreises

Formulare:

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten | Artikel 13 DSGVO

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten | Artikel 14 DSGVO

Voraussetzungen für die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen

Die Teilnahme an kreislichen Ausbildungsmaßnahmen ist an Voraussetzungen gebunden. Die Bestätigung durch den SBM/OBM bilden die Entscheidungsgrundlage über die Einberufung des Angemeldeten. Bei Fehlen der Zugangsvoraussetzungen ist eine Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme nicht möglich. Soweit erforderlich, ist die Bescheinigung über die Atemschutztauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26/3 vorzulegen.

 

Lehrgang Voraussetzung
Truppmann Mitglied einer FF
Eignung für den Feuerwehrdienst
Truppführer abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
Maschinist LF und TS 8 abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
Führerschein für betreffende Fahrzeugklasse
Atemschutzgeräteträger abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2
Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
abgeschlossene Sprechfunkerausbildung
Sprechfunker abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I gemäß FwDV 2
Technische Hilfsleistung abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
Träger von Körperschutz-
ausrüstung
abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2
abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung
Atemschutztauglichkeit nach G26/3
Arbeiten im absturz-
gefährdeten Bereich
abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2
gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach G26/3 oder G41
Verfügbarkeit eines Gerätesatzes Absturzsicherung nach
DIN 14800-17 in der jeweiligen Feuerwehr bzw. ein anderer regelmäßig gesicherter Umgang und Unterweisung nach UVV Feuerwehren