Zum Restmüll gehören alle Abfälle, die nicht von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind und nicht in einer gesonderten Sammlung erfasst werden.
Das sind zum Beispiel:
- Asche
- Bälle
- Zahn-, Spül- und WC-Bürsten
- CDs
- Farbdosen mit eingetrocknetem Inhalt
- Filter von Dunstabzugshauben
- Fotos
- Glühbirnen
- Hygieneartikel
- Kassetten
- Porzellan
- unbrauchbare Kleinteile
- Schaumgummi
- kaputte Schuhe und Textilien
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehrricht
- Strumpfhosen
- Tapeten
- Videokassetten
- Windeln
- Wischlappen
- Zigarettenkippen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die vorgenannten Punkte nur Beispiele darstellen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Weitere Hinweise zur Entsorgung verschiedener Abfälle finden Sie in unserer Übersicht zum Abfall-ABC.
Gemeinsame Behälternutzung
Sie möchten für die Entsorgung Ihres Restmülls eine gemeinsame Behälternutzung beantragen. Die Abfallwirtschaft hält hierzu das entsprechende Formular bereit.
Wann erfolgt die Abholung Ihres Restmülls?
[Abfuhrtermine]
Entleerung leicht gemacht
Durch das richtige Aufstellen der Abfalltonnen helfen Sie, die Abfuhr möglichst reibungslos abzuwickeln.
[Merkblatt]
Ab 2005 darf in Deutschland kein unbehandelter Restmüll mehr deponiert werden.
Der Restmüll aus dem SHK wird der AVS Zorbau zugeführt.
[Info zur Verwertung]
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Betrieb Jena
Am Steinbach 13
07743 Jena
Fon: 036 41 / 47 253 0
Fax: 036 41 / 47 253 20