Zum Restmüll gehören alle Abfälle, die nicht von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind und nicht in einer gesonderten Sammlung erfasst werden.
Das sind zum Beispiel:
- Asche
- Bälle
- Zahn-, Spül- und WC-Bürsten
- CDs
- Farbdosen mit eingetrocknetem Inhalt
- Filter von Dunstabzugshauben
- Fotos
- Glühbirnen
- Hygieneartikel
- Kassetten
- Porzellan
- unbrauchbare Kleinteile
- Schaumgummi
- kaputte Schuhe und Textilien
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehrricht
- Strumpfhosen
- Tapeten
- Videokassetten
- Windeln
- Wischlappen
- Zigarettenkippen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die vorgenannten Punkte nur Beispiele darstellen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Weitere Hinweise zur Entsorgung verschiedener Abfälle finden Sie in unserer Übersicht zum Abfall-ABC.