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Ordnung und Sicherheit

Was heißt eigentlich „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ ?

Unter öffentlicher Sicherheit versteht man den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, der individuellen Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum) sowie des Staates und seiner Einrichtungen.

Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit aller ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach der jeweils herrschenden Auffassung als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes menschliches Zusammenleben angesehen wird.

Bei einer Gefahr für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden die Polizei- und Ordnungsbehörden tätig. Hierbei wird die Polizei grundsätzlich bei „Gefahr im Verzuge“ tätig. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Handeln der eigentlich zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.

Die Struktur und die Aufgaben der Polizei finden Sie unter der Rubrik „Polizei“.

Aber auch Sie als Bürger können einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit leisten. Entsprechende Hinweise finden Sie hier unter den Rubriken Notdienste, Notruf 112 oder Selbstschutz.

Die Aufgaben des Ordnungsamtes des Landkreises finden Sie unter „Verwaltung und Bürgerservice“ -> Ämter.