Zuständigkeiten
Gewässeraufsicht
- Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
- Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr
Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete
- Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)
- Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
- Entscheidungen zu Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, welche einer Genehmigung bedürfen
- bei wesentlicher Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau)
- Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern
Grundwasser/Wasserschutzgebiete
- Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
- Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
- Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten (z.B. für Kläranlagen, Durchleiten von Abwasser, Hoch- und Tiefbauarbeiten innerhalb der Wasserschutzzonen III bzw. II oder I)
- Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich und in Wasserschutzzonen
Abwasserbeseitigung
- Erteilung von Erlaubnissen zum Einleiten von Abwasser einschließlich Niederschlagswasser in Oberflächengewässer sowie durch Versickerung
- Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von gewerblichem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Wassergefährdende Stoffe
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)
- Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen
- Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr
Kontakt
Tel.: 036691 70-396
Fax: 036691 70-716