Der Dienstleistungsbetrieb untergliedert sich in zwei Betriebszweige. Dabei handelt es sich zum einen um den am 01.01.2000 gegründeten Bereich Abfallwirtschaft, dessen Zweck in der Abfallentsorgung des Saale-Holzland-Kreises auf der Grundlage des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG), des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThürAbfAG), sowie der Abfallsatzung des Landkreises besteht. Zum 01.01.2015 wurde der Eigenbetrieb um den Bereich Kreisstraßenmeisterei erweitert, welcher die mit der Straßenbaulast des Saale-Holzland-Kreises gemäß den §§ 9 und 10 des Thüringer Straßengesetzes zusammenhängenden Aufgaben erfüllt. Dies sind vorrangig die Instandhaltung und Unterhaltung der Kreisstraßen sowie die Durchführung des Winterdienstes.
Die Tätigkeit der Kreisstraßenmeisterei umfasst alle mit der Straßenbaulast, der Straßenaufsicht und der Straßenbaubehörde zugeordneten Tätigkeiten. Diese werden in zwei grundlegende Bereiche unterteilt:
- in den Bereich der Kreisstraßenunterhaltung
- in den Bereich der Kreisstraßenbauverwaltung
- Technische Verwaltung.
Kontakt zur Kreisstraßenmeisterei: mail@awb-shk.de
Der Saale-Holzland-Kreis ist verantwortlich für die betriebliche Unterhaltung, bauliche Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen mit einer Gesmatlänge von 273 Kilometer verantwortlich. Zu den Hauptaufgaben der Straßenunterhaltung gehört, dass die Kreisstraßen, die Radwege und die Ingenieurbauwerke (Brücken und Stützbauwerke) regelmäßig überprüft, instandgesetzt und unterhalten werden, um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zu garantieren. Folgende Leistungen fallen u. a. ständig an und prägen das Aufgabenfeld der Straßenunterhaltung:
- Reinigung der Verkehrsflächen
- Straßen- und Baumkontrollen
- Fahrbahnmarkierungen, Beschilderungen und Leiteinrichtungen
- Durchführung des Winterdienstes
- Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahnen
- Bankett- und Grabenräumarbeiten
- Mäharbeiten
- Gehölzpflege
- Bauwerke und Durchlässe instand halten und überwachen
- Unwetterschäden beseitigen
- Instandsetzung von Verkehrsanlagen als örtlich begrenzte Maßnahme
- Anhörung Großraum und Schwerlasttransporte
Kreisstraßenbauverwaltung
Dieser Bereich umfasst alle Tätigkeiten der Straßenbaulast, der Straßenbaubehörde und der Straßenaufsicht, außer der Kreisstraßenunterhaltung. In der Straßenbauverwaltung sind folgende Tätigkeiten zu unterscheiden:
- Neubau
- Umbau
- Ausbau
- Erweiterung
Dieses beinhaltet die Durchführung von Investitionsmaßnahmen an Straßen und Brücken. Wesentliche Aufgaben in diesem Bereich sind an externe Dritte vergeben und die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen von Projekten gesteuert und begleitet (Projektsteuerung und Projektleitung).
- Projektplanung - Grundlagen Planung, Vorgaben Projekt, Einordnung
- Projektleitung - Projektgründung, Vorgaben, Vertragsmanagement (einschließlich Streitigkeiten, Rechtsstreit), Fördermittelmanagement, Grundstücksmanagement, Entscheidungsträger Außenwirkung, Genehmigung/Freigabe Planung, Herstellung Baurecht (soweit erforderlich), Projektabschluss
- Projektsteuerung - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation, Qualitäten und Quantitäten, Kosten und Finanzierung, Termine und Kapazitäten, Schlussverwendungsnachweise
Prüfung von Ingenieurbauwerken und Bauwerken, Liegenschaftsverwaltung, ...