Zahlungsverkehr im Landratsamt
Aufgrund einer Systemumstellung kann es im Januar 2026 zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr kommen. Im Einzelfall können Lastschriften nicht pünktlich zur Fälligkeit eingezogen bzw. Auszahlungen zeitverzögert erfolgen. Das bedeutet insbesondere, dass Lastschriften nicht pünktlich zur Fälligkeit eingezogen bzw. Rechnungen verspätet überwiesen werden könnten.
Die Auszahlung von Sozialleistungen ist hiervon nicht betroffen.