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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Die Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes besteht darin, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Hierfür arbeitet er mit verschiedenen Einrichtungen, z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen sowie Ämtern und Behörden zusammen.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
im Gesundheitsamt SHK
 
Klosterlausnitzer Straße 81
07607 Eisenberg
 
Postanschrift:
Postfach 1310
07602 Eisenberg
 
Tel.: 036691 – 70 832, -804, -802, -805

Aufgabengebiete

1. Untersuchung in Kindertagestätten (Angebotsuntersuchung nach ThürKigaG)

  • Die Untersuchung findet überwiegend Ende Juni bis September / Oktober im Kindergarten statt. Die ärztliche Untersuchung wird für Kinder in der Regel 2 Jahre vor Einschulung angeboten.
  • Die Termine werden mit der Leitung der Kindergärten im Vorfeld abgesprochen und den Eltern mitgeteilt. Die zur Vorbereitung notwendigen Daten der Kinder werden von der Einrichtung übermittelt, wenn ein schriftliches Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegt.
  • Überblick über den Gesundheitszustand anhand des Elternfragebogens und gelben Untersuchungsheftes
  • Erfassung durchgeführter Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. Empfehlungen fehlende Impfungen nachzuholen
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests
  • Einschätzung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
  • Einschätzung der kognitiven und sozialen Entwicklung, wie z.B. Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Lernbereitschaft
  • Ermittlung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • körperliche Untersuchung des Kindes
  • ausgefüllter und unterzeichneter Elternfragebogen - einschließlich Einwilligungserklärung zur Untersuchung
  • Impfausweis oder andere Impfdokumente
  • gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen (freiwillig)
  • Bescheinigung wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o.ä.
  • Verschiedene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
  • Vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
Über das Untersuchungsergebnis werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Die Anwesenheit eines Elternteils ist nicht notwendig, aber auf Wunsch möglich.
§18 Abs. 3 Thüringer Kindergartengesetz vom 18. Dezember 2017

2. Schuleingangsuntersuchung (Pflichtuntersuchung nach ThürSchulG)

Aktuelle Info vom 09.04.25: Für April sind alle Termine ausgebucht. Termine für Mai können ab Ende April gebucht werden - Infos unter Tel. (036691) 70-804 und 70-832

 

Weitere Informationen zu den Schuleingangsuntersuchungen:

 

  • Die Untersuchung findet in der Regel zwischen Oktober und Juni für das kommende Schuljahr statt.
  • Die Termine werden vom Gesundheitsamt festgelegt und die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.
  • Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt statt.
In einem Gespräch und mit Hilfe standardisierter Untersuchungen wird sich der Arzt oder die Ärztin ein Bild vom Gesundheits- und Entwicklungszustand des Kindes machen. Dazu gehören:
  • Überblick über Gesundheitszustand anhand des Elternfragebogens und gelben Untersuchungsheftes
  • Erfassung durchgeführter Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. Empfehlungen fehlende Impfungen nachzuholen
  • Durchführung eines Seh- und Hörtest
  • Einschätzung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
  • Einschätzung der emotionalen und sozialen Entwicklung, wie z.B. Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Lernbereitschaft
  • Ermittlung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • körperliche, kinderärztliche Untersuchung
Die Untersuchung dauert insgesamt ca. 45 bis 60 Minuten.
Im Anschluss an die Untersuchung werden die Testergebnisse besprochen, bei Bedarf werden Empfehlungen für eine weitere ärztliche Abklärung oder notwendige Therapie- und Fördermaßnahmen gegeben.
Die Untersuchungsergebnisse werden in einer „Schulärztlichen Stellungnahme“ zusammengefasst. Diese beinhaltet auch eine Empfehlung zur Einschulung oder Zurückstellung aus medizinischer Sicht. Die Stellungnahme wird nach § 120 (3) Thüringer Schulordnung an den Grundschulleiter übermittelt.
  • Elternfragebogen /Erfassung Migrationshintergrund
  • Impfausweis oder andere Impfdokumente
  • gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen (freiwillig)
  • Bescheinigung wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o.ä.
  • Verschiedene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
  • Vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
Laut § 120 ThürSchulO ist die Schuleingangsuntersuchung eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die bis zum 01.08. eines Jahres sechs Jahre alt werden. Gemäß §119 ThürSchulO melden die Eltern ihre Kinder in der Zeit vom 02.-10.05. zum Schulbesuch für das übernächste Jahr an.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJäD) hat im Dezember 2024 mit den Untersuchungen für die ab August 2025 schulpflichtigen Kinder begonnen. Die entsprechenden Schülerdaten wurden von den zuständigen Grundschulen gem. ThürSchulO übermittelt.

 

Zunächst werden die Kinder eingeladen, bei denen bei der Schulanmeldung 2024 auf besondere Förderbedarfe hingewiesen und/oder eine Rückstellung von der Schulpflicht beantragt wurde. Auch Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen zeitiger untersucht werden.
Danach erhalten die Eltern aller anderen zukünftigen Schulanfänger ein schriftliches Einladungsschreiben.
Untersuchungsort ist das Gesundheitsamt in Eisenberg. Termine können ggf. auf Nachfrage noch geändert werden.
Eltern, die erst nach der Anmeldung an der zuständigen Grundschule eine Rückstellung in Erwägung gezogen haben, kontaktieren bitte das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. 036691/70-804, -829 oder 832.

3. Schulärztliche Untersuchungen in Schulen (Pflichtuntersuchungen nach ThürSchulG)

  • Diese Untersuchung erfolgt in den Schulen während der Schulzeit für die Schüler der 4. und 8. Klassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie für alle Schüler an Förderzentren.
  • Termine werden mit den Schulleitern vereinbart und die Schüler erhalten über die Schulen die Einladung, ein Informationsblatt zur Reihenuntersuchung und zum Datenschutz sowie einen Fragebogen.
  • Bei Fehlen eines Schülers am Untersuchungstag wird diese Pflichtuntersuchung mit einer anderen Klasse der Schule kombiniert oder es folgt eine Einladung in das Gesundheitsamt.
  • Überblick über den Gesundheitszustand anhand des Elternfragebogens
  • Erfassung durchgeführter Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. Empfehlungen fehlende Impfungen nachzuholen
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests
  • Ermittlung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • körperliche Untersuchung des Kindes
  • ausgefüllter und unterzeichneter Elternfragebogen
  • Impfausweis oder andere Impfdokumente
  • vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
  • vorhandene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
Über das Untersuchungsergebnis werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Die Anwesenheit eines Elternteils ist nicht notwendig, aber auf Wunsch möglich.
§§ 55 und 57 Thüringer Schulgesetz in Verbindung mit §§ 1 bis 4 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung

4. Gutachten und Eingliederungshilfe

Untersuchungen von Vorschulkindern/Feststellung eines Förderbedarfs, inkl. Erstellen von Gutachten werden in Amtshilfe nach geltenden Gesetzten und Verordnungen gefertigt.