Sie sind hier:  Verwaltung und Bürgerservice  |  Ämter  |  Umweltamt  |  Wasserbehörde

Aktuelle Information zur Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen

Wegen anhaltender Trockenheit hat das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Quellen erlassen.
Dies gilt im Jahr 2025 auch für Brunnen. Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z.B. Rasenplätze) mit wasserrechtlicher Erlaubnis dürfen in den Abend- bzw. Nachtstunden (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) beregnet werden.
Die Allgemeinverfügung ist seit Bekanntgabe im Amtsblatt 05/2025 (am 31.05.25) in Kraft.

Untere Wasserbehörde

Zuständigkeiten

Gewässeraufsicht

  • Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
  • Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)
  • Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
  • Entscheidungen zu Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, welche einer Genehmigung bedürfen
  • bei wesentlicher Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau)
  • Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern

Grundwasser/Wasserschutzgebiete

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
  • Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
  • Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten (z.B. für Kläranlagen, Durchleiten von Abwasser, Hoch- und Tiefbauarbeiten innerhalb der Wasserschutzzonen III bzw. II oder I)
  • Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich und in Wasserschutzzonen

Abwasserbeseitigung

  • Erteilung von Erlaubnissen zum Einleiten von Abwasser einschließlich Niederschlagswasser in Oberflächengewässer sowie durch Versickerung
  • Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von gewerblichem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Wassergefährdende Stoffe

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)
  • Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen
  • Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

Kontakt

Tel.: 036691 70-396
Fax: 036691 70-716