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Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Die Aufgabe des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes besteht darin, die Mund- und Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Hierfür arbeitet er mit verschiedenen Einrichtungen, z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen sowie Ämtern und Behörden zusammen.
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst im Gesundheitsamt SHK
 
Klosterlausnitzer Straße 81
07607 Eisenberg
 
Postanschrift:
Postfach 1310
07602 Eisenberg
 
Tel.: 036691 – 70 814 / 815 / 824

Aufgabengebiete:

1. Zahnärztliche Untersuchung in Kindertagesstätten (nach ThürKigaG)

  • Jährliche freiwillige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ab 0 Jahren, die Ergebnisse werden den Sorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt
  • Heranführen der Kinder an die zahnärztlichen Behandlungen (Angstabbau)
  • Früherkennung, die im besten Fall eine umfangreiche Behandlung beim Hauszahnarzt verhindern kann
  • Information und Beratung von pädagogischen Fachkräften
  • Teilnahme an Kindergartenfesten (Infostand)
  • Zahnärztlicher Kinderpass
  • Einwilligungserklärung zur Untersuchung (Ausgabe erfolgt bei Kitaeintritt)

2. Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen (Pflichtuntersuchung nach Thür SchulG)

  • Jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bis einschließlich dem 18. Lebensjahr: Die Teilnahme an der Untersuchung gemäß § 55 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz verpflichtend und die Ergebnisse werden den Sorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt.
  • Durchführung von Gruppenprophylaxe
  • Fluoridierung zur Schmelzhärtung mit Einverständnis der Eltern
  • Informationen zur Anwendung von Fluoriden
  • Mundhygieneschulung in Theorie und Praxis
  • Unterrichtseinheit zum Thema zahngesunde Ernährung
  • Zahnärztlicher Kinderpass
  • Einwilligungserklärung zur Fluoridierung

3. Weitere Aufgaben

  • Statistische Verarbeitung der Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltung zum Thema Mundgesundheit, Zahngesundheit, gesunde Ernährung
  • Ausgestaltung des Tages der Zahngesundheit (25.09.)
  • Projekttage in Kita und Schule
  • Intensivprophylaktische Betreuung von Kariesrisikokindern, insbesondere in integrativen Kitas und Förderzentren
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern wie z.B. Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen, Jugendamt, Patenschaftszahnärzte und Schulamt
  • Erstellung zahnärztlicher Gutachten
  • Planung und Durchführung von Elternabenden
  • Beratung besonderer Zielgruppen (Angstpatienten)
  • Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKigaG)
  • Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindungen mit der Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürschulgespfVO)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
  • Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Gruppenprophylaxe in Thüringen
  • Richtlinie zur Umsetzung der Basis- und Intensivprophylaxe in Thüringen
  • ÖGD-Verordnung (GesDV ZH1998)
  • Datenschutzgrundverordnung