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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Die Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes besteht darin, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Hierfür arbeitet er mit verschiedenen Einrichtungen, z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen sowie Ämtern und Behörden zusammen.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
im Gesundheitsamt SHK
 
Klosterlausnitzer Straße 81
07607 Eisenberg
 
Postanschrift:
Postfach 1310
07602 Eisenberg
 
Tel.: 036691 – 70 832, -804, -802, -805

Aufgabengebiete

1. Untersuchung in Kindertagestätten (Angebotsuntersuchung nach ThürKigaG)

  • Die Untersuchung findet überwiegend Ende Juni bis September / Oktober im Kindergarten statt. Die ärztliche Untersuchung wird für Kinder in der Regel 2 Jahre vor Einschulung angeboten.
  • Die Termine werden mit der Leitung der Kindergärten im Vorfeld abgesprochen und den Eltern mitgeteilt. Die zur Vorbereitung notwendigen Daten der Kinder werden von der Einrichtung übermittelt, wenn ein schriftliches Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegt.
  • Überblick über den Gesundheitszustand anhand des Elternfragebogens und gelben Untersuchungsheftes
  • Erfassung durchgeführter Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. Empfehlungen fehlende Impfungen nachzuholen
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests
  • Einschätzung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
  • Einschätzung der kognitiven und sozialen Entwicklung, wie z.B. Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Lernbereitschaft
  • Ermittlung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • körperliche Untersuchung des Kindes
  • ausgefüllter und unterzeichneter Elternfragebogen - einschließlich Einwilligungserklärung zur Untersuchung
  • Impfausweis oder andere Impfdokumente
  • gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen (freiwillig)
  • Bescheinigung wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o.ä.
  • Verschiedene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
  • Vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
Über das Untersuchungsergebnis werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Die Anwesenheit eines Elternteils ist nicht notwendig, aber auf Wunsch möglich.
§18 Abs. 3 Thüringer Kindergartengesetz vom 18. Dezember 2017

2. Schuleingangsuntersuchung (Pflichtuntersuchung nach ThürSchulG)

Aktuelle Information vom 02.10.2025: 

Die Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2026/2027 beginnen Ende Oktober 2025.
Das betrifft die Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2019 bis zum 1. August 2020 geboren sind, Kinder mit vorzeitigem Einschulungswunsch sowie Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden.

 

Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt in Eisenberg, Klosterlausnitzer Straße 81 statt.
Zunächst laden die Mitarbeiter des KJÄD die Kinder schriftlich ein, für die bei der Schulanmeldung auf besondere Förderbedarfe hingewiesen wurde und / oder beabsichtigt ist, eine Rückstellung von der Schulpflicht zu beantragen. Auch Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen zeitiger untersucht werden.
(Eltern, die erst nach der Anmeldung an der zuständigen Grundschule eine Rückstellung in Erwägung ziehen, kontaktieren bitte das Gesundheitsamt rechtzeitig per E-Mail oder telefonisch zwecks früher Terminvereinbarung)
Danach können  – voraussichtlich ab Ende November 2025 –  die Sorgeberechtigten selbst über unseren Online-Kalender einen Termin buchen. 
Sollten keine Termine buchbar sein, bitten wir Sie um ein paar Tage Geduld. Der Kalender ist laufend für 28 Tage im Voraus zur Freischaltung der nächsten Termine in Bearbeitung.
 
In einem Gespräch und mit Hilfe standardisierter Untersuchungen wird sich der Arzt oder die Ärztin ein Bild vom Gesundheits- und Entwicklungszustand des Kindes machen. Dazu gehören:
  • Überblick über Gesundheitszustand anhand des Elternfragebogens und gelben Untersuchungsheftes
  • Erfassung durchgeführter Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. Empfehlungen fehlende Impfungen nachzuholen
  • Durchführung eines Seh- und Hörtest
  • Einschätzung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
  • Einschätzung der emotionalen und sozialen Entwicklung, wie z.B. Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Lernbereitschaft
  • Ermittlung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • körperliche, kinderärztliche Untersuchung
Die Untersuchung dauert insgesamt ca. 45 bis 60 Minuten.
Im Anschluss an die Untersuchung werden die Ergebnisse besprochen, bei Bedarf werden Empfehlungen für eine weitere ärztliche Abklärung oder notwendige Therapie- und Fördermaßnahmen gegeben.
Die Untersuchungsergebnisse werden in einer „Schulärztlichen Stellungnahme“ zusammengefasst. Diese beinhaltet auch eine Empfehlung zur Einschulung oder Zurückstellung aus medizinischer Sicht. Die Stellungnahme wird nach § 120 (3) Thüringer Schulordnung an den Grundschulleiter übermittelt.
  • Elternfragebogen (Vordruck HIER)
  • Erfassung Migrationshintergrund (Vordruck HIER)
  • Impfausweis oder andere Impfdokumente
  • gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen (freiwillig)
  • Bescheinigung wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o.ä.
  • Verschiedene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
  • Vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
  • Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten (HIER, ausschließlich zur Kenntnisnahme, muss nicht ausgedruckt oder abgegeben werden)
  • Gemäß §119 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) melden die Eltern ihre Kinder in der Zeit vom 02.-10.05. zum Schulbesuch für das übernächste Jahr an.
  • Gemäß § 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) ist die Schuleingangsuntersuchung eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die bis zum 01.08. eines Jahres sechs Jahre alt werden.

3. Schulärztliche Untersuchungen in Schulen (Pflichtuntersuchungen nach ThürSchulG)

  • Diese Untersuchung erfolgt in den Schulen während der Schulzeit für die Schüler der 4. und 8. Klassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie für alle Schüler an Förderzentren.
  • Termine werden mit den Schulleitern vereinbart und die Schüler erhalten über die Schulen die Einladung, ein Informationsblatt zur Reihenuntersuchung und zum Datenschutz sowie einen Fragebogen.
  • Bei Fehlen eines Schülers am Untersuchungstag wird diese Pflichtuntersuchung mit einer anderen Klasse der Schule kombiniert oder es folgt eine Einladung in das Gesundheitsamt.
  • Überblick über den Gesundheitszustand anhand des Elternfragebogens
  • Erfassung durchgeführter Impfungen anhand des Impfausweises, ggf. Empfehlungen fehlende Impfungen nachzuholen
  • Durchführung eines Seh- und Hörtests
  • Ermittlung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • körperliche Untersuchung des Kindes
  • ausgefüllter und unterzeichneter Elternfragebogen
  • Impfausweis oder andere Impfdokumente
  • vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
  • vorhandene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
Über das Untersuchungsergebnis werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Die Anwesenheit eines Elternteils ist nicht notwendig, aber auf Wunsch möglich.
§§ 55 und 57 Thüringer Schulgesetz in Verbindung mit §§ 1 bis 4 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung

4. Gutachten und Eingliederungshilfe

Untersuchungen von Vorschulkindern/Feststellung eines Förderbedarfs, inkl. Erstellen von Gutachten werden in Amtshilfe nach geltenden Gesetzten und Verordnungen gefertigt.