Zur Förderung des Wohnungsbaues stehen je nach Bedarf unterschiedliche Programme zur Verfügung.
Unser Bauordnungsamt berät Sie kompetent zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Grundlagen in folgenden Bereichen:
Förderung von:
- Wohnungsneubauten und Bestandserwerb von Wohneigentum
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- Modernisierung von Wohngebäuden
- Finanzierungserweiterung
- Mietwohnungsbau
- Belegungsbindung
- Freistellungen von Wohnungsbeindungen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (Thür. WoFG) bzw. dem WohnBindG (Wohnungsbindungsgesetz)
- Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Ab sofort kann das Thüringer Familienbaudarlehen als anteiliger Finanzierungsbaustein beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis beantragt werden. mehr dazu
hier
Nähere Informationen zur Wohnungsbauförderung: unter Tel. 036691 70-364.