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Schadstoffkleinmengensammlung

Die Entsorgung von Sondermüll stellt besondere Anforderungen an die Sicherheit, da Gefährdungen für Menschen und Umwelt unbedingt vermieden werden müssen.

Deshalb dürfen diese Abfälle niemals in die Restmüllbehälter verbracht oder anderweitig unsachgemäß entsorgt werden.

Der Landkreis führt zweimal jährlich Aktionen zur Entsorgung von Schadstoffkleinmengen durch. Das Schadstoffmobil steht an mehreren zentralen Standorten des Landkreises bereit, wo Sie Ihre Abfälle abliefern können. Dabei werden die Abfälle von einer speziell ausgebildeten Fachkraft am Schadstoffmobil entgegengenommen. Sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern sind direkt an das Fachpersonal des Schadstoffmobils zu übergeben. Wer die Abfälle unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobils abstellt, handelt ordnungswidrig und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden. Ein Vermischen verschiedener Abfälle ist aus Sicherheitsgründen unbedingt zu vermeiden.

Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen - ACHTUNG / max. 10l - ohne Zusatzkosten. Für angeschlossene Gewerbebetriebe, in denen pro Jahr nicht mehr als 500 kg Sonderabfälle anfallen, ist die Entsorgung ebenfalls in der Grundgebühr enthalten.

Am Schadstoffmobil werden angenommen:
  • Spraydosen - z.B. Haarspray mit FCKW, Farben, Deo mit FCKW, Pflanzenschutzspray
  • Lösungsmittel - z.B. Altbenzin, Spiritus, Petroleum, Alkohol, Aceton, Bremsflüssigkeit, Verdünner
  • Altlacke - z.B. Lacke, Druckfarbenreste, Kitt- und Altfarben, Spachtelmassen, Leim- und Klebemittel, Bitumen- und Teerabfälle
  • Leergebinde - z.B. alle leeren Behälter, denen Reste von Schadstoffen anhaften bis max. 10 l Inhalt 
  • feste öl- und fetthaltige Abfälle - z.B. Ölfilter, Kraftstofffilter, ölverschmutzte Putzlappen
  • Trockenbatterien und Akkumulatoren - z.B. Nickel- Cadmiumakkumulatoren für Radio, Fotoapparate usw. 
  • Quecksilberbatterien - z.B. Knopfzellen, quecksilberhaltige Kleinbatterien, Filmeinschübe von Sofortbildkameras
  • quecksilberhaltige Rückstände  - z.B. metallisches Quecksilber, Thermometer
  • Säuren - z.B. Batteriesäure, Salzsäure, flüssige und feste WC-Reiniger
  • Laugen - z.B. Natronlauge, Kalilauge, Salmiakgeist, flüssige und feste Rohrreiniger
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel - z.B. Unkraut-Ex, Maus-Ex, Ameisenpulver, Wofatoxpulver, Bi-58
  • Chemikalienabfälle - z.B. Laborchemikalienreste, Chemieexperimentierkästen, Gold- und Silberreiniger, Schwimmbadchlorierungsmittel, Haushaltschemikalien 
  • Fotochemikalien - z.B. Fixierbäder, Entwickler-und Unterbrecherlösung aus dem privaten Hobbybereich
  • Beizen, Holzschutzmittel
  • Altmedikamente - z.B. Arzneimittel (Keine Spritzen!)
  • Leuchtstofflampen - z.B. Niederdruckquecksilberlampen, Hochdrucklampen
  • Altöle - Annahme erfolgt nur in Haushaltsmengen (max. 10l), nach dem Abfallgesetz müssen alle Ölverkaufsstellen das Altöl wieder zurück nehmen
Nicht angenommen werden:
  • Druckgasflaschen - z.B. CO-Gasflaschen zum Getränkeausschank, Propan- und  Butanflaschen
  • Feuerlöscher
  • ekelerregende oder ansteckungsgefährliche Abfälle - z.B. Tierkadaver
  • radioaktive Abfälle
  • Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörper
  • asbesthaltige Abfälle
  • PCB-haltige Stoffe
  • Sonstige Abfälle, wie cyanithaltige Bäder und Konzentrate - z.B. Flusssäure, Königswasser, etc.
Eingetrocknete Farbreste sind über die Restmülltonne zu entsorgen und die leeren Dosen, wenn sie mit einem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, über die Gelbe Tonne. Größere Behälter können, vollständig entleert, auch beim Sperrmüll bzw. Schrott mit bereitgestellt werden.
 
Weitere Hinweise zur Entsorgung verschiedener Abfälle finden Sie in unserer Übersicht zum Abfall-ABC.
 

Beratung / Haushalte

Tel.: 03 66 91 / 4 80-29

Tel.: 03 66 91 / 4 80-13

Beratung / Gewerbe

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