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Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"

Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ).

 

Im Rahmen des Landesprogramms können vielfältige Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von Familien und Senioren vor Ort verbessern oder erhalten - vom Familienzentrum über den Bürgerbus, Dorfkümmerer, Begegnungsstätte bis hin zum Pflegestützpunkt oder Seniorenbeauftragten. Familie ist dort, wo Menschen in den unterschiedlichsten Formen miteinander leben und über mehrere Generationen füreinander sorgen. Familie meint hier also alle Menschen – von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten. Details regelt die entsprechende Landesrichtlinie.
Kontakt:
Frau Kasper
Soziale Planung 
E-Mail
Telefon: 036691 / 70 656


Welche Projekte und Maßnahmen über das Programm gefördert werden sollen, entscheidet der Landkreis basierend auf dem „Fachspezifischen Integrierten Plan“. In diesem Plan ist verankert, welche Menschen wie und wo im Landkreis leben (Bestandsanalyse), was sie sich wünschen und wo bestimmte Maßnahmen oder Einrichtungen fehlen (Bedarfsanalyse). Der Landkreis fasst im Rahmen dieses Plans konkrete Ziele und Schwerpunkte der Förderung. Die Projekte sollen zur Erfüllung der Ziele zur Umsetzung des Landesprogramms im Saale-Holzland-Kreis dienen.
Der Plan wird momentan fortgeschrieben.

Förderung

Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die genauen Förderbedingungen regelt Richtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ.
 Anträge können einmal jährlich (im 3. Quartal) für das Folgejahr eingereicht werden. Der entsprechende Projektaufruf und das dazugehörige Antragsformular werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.