Vogelgrippe: Strengere Regeln für Ausstellungen und Zukauf in Thüringen
In Thüringen sind mit Stand 31.10.2025 in sechs Landkreisen Wildvögel von der Vogelgrippe betroffen: Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Kreis Sömmerda, Kreis Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis und Wartburgkreis. Bereits Anfang Oktober wurde in vier Geflügel-haltenden Betrieben im Landkreis Greiz der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt.
Laut Thüringer Gesundheitsministerium gelten nun strengere Regeln für Geflügelausstellungen und für den Zukauf von Hausgeflügel. Damit soll die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindert werden.
Bislang wurde u.a. die Stallpflicht in Risikogebieten angeordnete und Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter erhöht. Diese Maßnahmen werden nun ergänzt durch Regelungen zu Geflügelausstellungen und die Beschränkung des Zukaufs von Hausgeflügel über Händler und Märkte. Durch diese Schutzmaßnahmen soll eine Infektionsgefahr bei Ausstellungen durch kranke Tiere weitestgehend vermieden werden. Je nach Risikobewertung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter können diese Maßnahmen weiter angepasst werden.
Zusätzlich wird auch durch die zuständigen Behörden geregelt, dass ein Zukauf von Hausgeflügel über Märkte oder Händler nur noch möglich ist, wenn die Tiere klinisch gesund sind und im Falle von Wassergeflügel zusätzlich ein negatives Untersuchungsergebnis auf das HPAI-Virus vorweisen können.