Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 11/2011 · 30. November 2011
Amtlicher Teil
Die Jagd im Saale-Holzland-Kreis
1. Jäger
Im Saale-Holzland-Kreis waren im Jagdjahr 2010/2011 506 Jägerinnen und Jäger gemeldet. 75 % hiervon sind in drei Jägerschaften (Altkreise Eisenberg, Stadtroda und Jena-Land) organisiert. Im Jahre 2011 feiern diese Jägerschaften ihr 20-jähriges Bestehen. In 152 Jagdbezirken erfolgt die Jagdausübung durch Verpachtung des Jagdausübungsrechtes an Jäger in der Regel für mindestens 9 bzw. 12 Jahre und in zwei Jagdbezirken wird die Jagdausübung durch angestellte Jäger durchgeführt.
Zur besseren Bewirtschaftung unseres Wildes haben sich die Jäger in vier Hochwildhegegemeinschaften und zwölf Niederwildhegegemeinschaften zusammengeschlossen. In den Hochwildhegegemeinschaften werden die Schalenwildarten Damwild und Muffelwild bejagd. In den zwölf Niederwildhegegemeinschaften wird das Rehwild bewirtschaftet.
Die Jägerschaften im SHK bilden jedes Jahr in 120-stündigen Lehrgängen Personen zu Jägern aus. Die Ausbildungsteilnehmer müssen sich einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie einer Schießprüfung stellen. Ausbildungsleiter ist Herr Matthias Frey vom Waffengeschäft in Eisenberg. Interessenten können sich direkt an Herrn Frey oder an die Untere Jagdbehörde (Tel.: 036691 70537) wenden. Auch zu Fragen der Falknerausbildung können Sie sich an die Untere Jagdbehörde wenden.
2. Streckenergebnisse im Jagdjahr 2010/2011
Jeder Jagdbezirk im SHK beantragt bei der Unteren Jagdbehörde einen Abschussplan für Schalenwild für 3 Jahre. Die Abschusszahlen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. 186 Stück Damwild, 143 Stück Muffelwild, 1284 Stück Rehwild wurden im vergangenen Jahr auf der Grundlage von Abschussplänen erlegt bzw. als Fallwild gefunden. Des Weiteren erlegten die Jäger unseres Kreises unter anderem 1845 Stück Schwarzwild, 1523 Füchse, 184 Dachse, 92 Waschbären, 271 Stockenten, 28 Graureiher und 58 Kormorane.
3. Unfallwild
Auf den Straßen unseres Landkreises sind im vergangenen Jahr 303 Verkehrsunfälle mit Wild gemeldet worden. Unfallschwerpunkte sind die Bundesstraßen 7 und 88 sowie Straßen, die durch Wälder führen. Die Wildunfälle sind seit Jahren auf einem hohen Niveau, Warnschilder an den Straßen werden oft durch die Kraftfahrer nicht beachtet. Unfallursache ist häufig unangepasste Geschwindigkeit. Die Unfallverursacher sind gesetzlich verpflichtet, dies der Polizei, Gemeinde oder dem Jäger zu melden. Sie müssen die Unfallstelle sichern. Das verunfallte Wild darf sich der Unfallverursacher nicht aneignen. Der zuständige Jäger kann auf Verlangen eine kostenpflichtige Bestätigung für die Versicherung des Fahrzeugführers erstellen.
4. Jagdstörung
Jedem Bürger unseres Kreises steht die Nutzung unserer landund forstwirschaftlichen Flächen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen offen. Oft treffen aber dabei unterschiedliche Interessen aufeinander. Insbesondere das Thema freilaufende Hunde führt immer wieder zu Streitigkeiten.
Im Thüringer Waldgesetz ist geregelt, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Des Weiteren sind Hunde in Naturschutzgebieten und Wildschutzgebieten ebenfalls an der Leine zu halten. Außerhalb dieses Gebietes besteht keine ausdrückliche Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Die Hunde müssen sich aber immer im Einwirkungsbereich, also unter Kontrolle, der beaufsichtigenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund sich in Sichtund Rufweite der Begleitperson befinden muss, um auf Zeichen, Pfiffe oder Rufe reagieren zu können.
In der Praxis wird aber leider des öfteren durch die Jäger festgestellt, dass Hundebesitzer die o. g. Regelungen nicht beachten. Dadurch kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen, weil diese Hunde das Wild hetzen oder sogar töten.
Es ergeht daher erneut der Appell an alle Hundebesitzer, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt in der freien Natur laufen zu lassen. Ansonsten muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.