Mit In-Kraft-Treten der Abfallgebührensatzung des Saale-Holzland-Kreises kann seit dem 24.02.25 auch die Kundenkarte des SHK beim Dienstleistungsbetrieb erworben werden. Ab sofort gilt die Kundenkarte nicht mehr für das Kalenderjahr (von Januar bis Dezember), sondern für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Monat des Erwerbs – egal zu welchem Zeitpunkt im Jahr. Sollten Sie die SHK-Kundenkarte erst für einen späteren Zeitpunkt im Jahr benötigen, ist die Einzahlung auch erst in dem betreffenden Monat zu tätigen, da der Erwerb – und damit auch die Laufzeit der 12 Monate – mit dem Monat beginnt, in dem die Einzahlung beim Dienstleistungsbetrieb eingeht.
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die im Gebiet des DLB-SHK Abfallgebühren entrichten. Die gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Bürger, die bereits eine Kundenkarte haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Bitte bei der Überweisung der Jahresgebühr (24 Euro) die bisherige Kundenkartennummer, Name und die Adresse angeben.