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Aktuell: Fragen und Antworten zu den Gebührenbescheiden

In zwei Raten:
1. Rate: 2 Wochen nach dem Bescheid
2. Rate: am 1. September
  • Vorauszahlung im 1. Quartal
  • Endabrechnung im Folgejahr
Die Anzahl der abgerechneten Leerungen finden Sie auf der Rückseite des Gebührenbescheids.
An jeder Mülltonne ist ein Ident-Chip angebracht. Die Kippungen werden beim Entleerungsvorgang über eine elektronische Lesevorrichtung registriert.
  • Seit 2003 nutzt der Saale-Holzland-Kreis dieses zertifizierte elektronische Identifikationssystem für Mülltonnen.
  • Das System wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft.
  • Die Technik ist gegen Manipulation geschützt und gewährleistet eine sichere Datenerfassung.
  • Alle Leerungsdaten werden automatisch, vollständig und unveränderbar in das Gebührensystem übertragen.
  • Zusätzlich werden die Daten je Fahrzeug und Abfuhrtag gesichert und unverändert archiviert.
Das Einwohnermeldeamt übermittelt die Zahl der auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen, und zwar die Zahl des Vorjahres. Dies ist die Grundlage für die Festgebühr. 
Rückfragen zu einzelnen Meldedaten bitte direkt an das Einwohnermeldeamt richten.
Die Übermittlung umfasst ausschließlich die Anzahl der gemeldeten Personen; Namen oder weitere personenbezogene Daten werden nicht übermittelt.

 

Festgebühr: Die Grundlage für die Festsetzung der Festgebühr ist Zahl der Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet sind. Diese Zahl wird vom Einwohnermeldeamt übermittelt. Maßgeblich ist Zahl der zum 31.12. des Vorjahres gemeldeten Personen.
Rückfragen zu einzelnen Meldedaten bitte direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt richten.

 

Leistungsgebühr: Die Vorauszahlungfür die Leistungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Leerungen im Vorjahr.
Auf der dritten Seite des Gebührenbescheides.
Hier sind alle Daten für die Zahlung zusammengefasst. Hier sind auch die beiden Fälligkeiten mit Zahlbetrag und Fälligkeitsdatum aufgeführt.
Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen teilen Sie dem Dienstleistungsbetrieb bitte schriftlich unter Angabe von Personenkonto, Zeitpunkt und neuem Eigentümer mit.
Dies ist möglich per
  • formloser Mail (mail@awb-shk.de)
  • Formular auf www.saaleholzlandkreis.de -> Abfallwirtschaft -> Formulare
  • Post (Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland-Kreis, August-Bebel-Straße 9, 07607 Eisenberg) oder
  • Fax (036691 48010).
Wenn Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet haben, informieren Sie bitte zusätzlich den Dienstleistungsbetrieb / Bereich Abfallwirtschaft im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht und unter Beachtung der satzungsmäßigen Fristen.
Bitte übermitteln Sie uns dafür die von der zuständigen Behörde ausgestellte Gewerbeabmeldung.
Wenn Ihre Gebühren nicht automatisch abgebucht werden (über SEPA-Lastschriftmandat), können Sie sie direkt überweisen:
Die Bankverbindung des Dienstleistungsbetriebes lautet:
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
BIC: HELADEF1JEN
IBAN: DE85 8305 3030 0000 0009 22 (Sparkasse Jena-Saale-Holzland).
Zahlungsempfänger: Saale-Holzland-Kreis
(Wenn die IBAN korrekt ist, kommt das Geld zwar auch mit dem Empfänger „Dienstleistungsbetrieb“ auf dem richtigen Konto an. Es wird aber eine Warnung angezeigt, die mit einem Klick auf „Weiter“ ignoriert werden muss.)

Fragen und Antworten zu den Abfallgebühren

Aus zwei Teilen:
  • Festgebühr (Grundkosten pro Jahr)
  • Leistungsgebühr (pro Leerung der Restmülltonne
Leistungsgebühr pro geleerte Restmülltonne (gilt für Haushalte & Gewerbe)
  • 80 l → 4,65 €
  • 120 l → 6,97 €
  • 240 l → 13,94 €
  • 1.100 l → 63,89 €
Mindestens 2 Entleerungen pro Jahr werden berechnet.
Festgebühr für Haushalte  (pro Jahr)
  • 36,60 € pro gemeldeter Person (mit Haupt- und Nebenwohnsitz)
Festgebühren für Gewerbe (pro Behälter/Jahr)
  • 80 l → 40,56 €
  • 120 l → 60,84 €
  • 240 l → 121,68 €
  • 1.100 l → 557,76 €
Festgebühr bei gemischt genutzten Grundstücken
  • Auf Grundstücken, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, können Restmülltonnen gemeinsam genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Dienstleistungsbetrieb dem zustimmt. Für die Mitbenutzung des Restmüllbehälters wird eine jährliche Gebühr von 32,04 € erhoben.
  • Bitte beachten: Die Grünschnittkarte kann hier nicht genutzt werden, da gewerbliche Bioabfälle nicht unter den Anschluss- und Benutzungszwang fallen.
5,06 Euro pro Sack

 

Infos zum Kauf bzw. zur Bestellung von Restmüllsäcken hier.
24 Euro pro Jahr (Kundenkarte)

 

Die Kundenkarte kann hier beantragt werden.

Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft wird als organisatorisch und finanzwirtschaftlich gesondertes (nicht wirtschaftliches) Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Eigenbetriebsform und § 3 der ThürEBV geführt. Die Abfallwirtschaft nimmt als Teil der Verwaltung des Landkreises die Entsorgungspflicht im Sinne von § 15 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) wahr. Sie ist zuständig für die Abfallentsorgung im Sinne der Vorschriften des Thüringer Abfallgesetzes (ThürAbfG) und betreibt diese als öffentliche Einrichtung. Der Tätigkeitsbereich der Abfallwirtschaft erstreckt sich auf das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises. In der Abfallwirtschaft werden im Wesentlichen die Aufgaben:
  • Abfallentsorgung des Landkreises
  • Gebühreneinzug
  • Abfallberatung
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen sowie
  • die Öffentlichkeitsarbeit verwirklicht.
Die Entsorgung von Abfällen umfasst das Einsammeln, Befördern, Behandeln sowie die Abfallverwertung. Zur Durchführung der Entsorgungsleistungen bedient sich der Betrieb beauftragter Dritter. Die Grundlagen der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Siedlungsabfällen aus dem Saale-Holzland-Kreis sind in der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen - Abfallwirtschaftssatzung - (AbfWS) des Saale-Holzland-Kreises vom 12.12.2019 geregelt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 13/2019).

 

Ausführliche Informationen zur Abfallwirtschaft erhalten Sie auf den folgenden Unterseiten:

Wird die Gebühr automatisch abgebucht?

  • Auf der dritten Seite des Gebührenbescheids sind alle Zahlungs-Informationen zusammengefasst.
  • Bei bestehendem SEPA‑Lastschriftmandat erscheint der Hinweis, dass die Abbuchung vereinbarungsgemäß erfolgt.
  • Angezeigt werden dabei die verwendete Kontonummer (IBAN), die Gläubiger‑ID des Landkreises sowie die Mandatsreferenz (Personenkontonummer).
  • Diese Angaben dienen der eindeutigen Zuordnung des SEPA‑Mandats und der sicheren Zahlungsabwicklung.
„Vereinbarungsgemäß buchen wir von Ihrem Konto DEXXXXXXXXXXX mit der Gläubiger-ID DE41AWB0000XXXXXX und der Mandatsreferenz Personenkontonummer ab.