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ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr im Saale-Holzland-Kreis

Landkreis ist Aufgabenträger

Der Saale-Holzland-Kreis ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr auf seinem Territorium.
Der Landkreis als Aufgabenträger plant, organisiert und finanziert im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge im eigenen Wirkungskreis. Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr meint die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr (einschließlich Schülerverkehr) als Alternative zum motorisierten Individualverkehr im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen.
Als Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Landkreis insbesondere verpflichtet, einen verbindlichen Nahverkehrsplan für seinen Zuständigkeitsbereich für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzustellen und bedarfsgemäß fortzuschreiben.

Nahverkehrsplan des SHK

Der Nahverkehrsplan hat den Zielen der Raumordnung, Landesentwicklung und Landesplanung unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen. Er hat insbesondere eine Bestandsanalyse des ÖPNV-Angebotes und der Infrastruktur, Schätzungen über den zu erwartenden ÖPNV-Bedarf, Aussagen zur künftigen Angebotsgestaltung und Infrastrukturentwicklung, Strategien und Maßnahmen zur Organisation des ÖPNV und einen Investitions- und Finanzierungsplan zu beinhalten.

 

Der derzeit geltende Nahverkehrsplan für den Saale-Holzland-Kreis wurde im Dezember 2023 vom Kreistag verabschiedet und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Den aktuellen Nahverkehrsplan können Sie hier herunterladen.

 

Verkehrsunternehmen im Landkreis

Der Nahverkehrsplan ist Grundlage für die Erstellung der Fahrpläne der einzelnen Verkehrsunternehmen.
Der Saale-Holzland-Kreis hat mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs
zwei Unternehmen beauftragt:
- die JES Verkehrsgesellschaft mbH und
- das Verkehrsunternehmen Andreas Schröder.
Die beiden Unternehmen erbringen auf 43 Linien 3,5 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen:
www.jes-eisenberg.de
www.verkehrsunternehmen-schroeder.de

Berichte gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 „Öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Straße“ ist dieser dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen oder ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Dem kommt der Saale-Holzland-Kreis hiermit in Bezug auf die in seinem Gebiet betroffenen Busverkehre nach.

Mitglied im Verkehrsverbund Mittelthüringen

Der Saale-Holzland-Kreis ist seit 2010 Mitglied im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), welcher sich räumlich vom Landkreis Gotha bis zur Stadt Gera ausdehnt. Link zum VMT.

 

2. Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Saale-Holzland-Kreis (Taxitarifänderungsordnung 2023)

Der Landrat des Saale-Holzland-Kreises erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 des Perso-nenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694), in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf  dem Gebiet des Personenbeförderungswesens vom 1. April 1993 (GVBl. S. 259), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 1997 (GVBl. S. 290),  die hier hinterlegte Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung vom 18. November 2014.

 

Die Veröffentlichung erfolgte am 22. Dezember 2022, gemäß der Festlegung in der Ersten Änderung der Hauptsatzung des Saale-Holzland-Kreises vom 30. Juni 2021 (§ 13 Bekanntmachungsregeln). 

 

Die Bekanntmachung der Verordnung wurde nachrichtlich im Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Nr. 12/2022 vom 31. Dezember 2022 wiedergegeben.