Sie sind hier:  Verwaltung und Bürgerservice  |  Ämter  |  Gesundheitsamt

Vollzug Thüringer Bestattungsgesetz (Totenscheinwesen)

Im Bereich Totenscheinwesen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung von Totenscheinen zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben. Totenscheine von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz im Landkreis hatten, werden für 30 Jahre archiviert.
Vollzug Thüringer Bestattungsgesetz (Totenscheinwesen)
im Gesundheitsamt SHK

 
Klosterlausnitzer Straße 81
07607 Eisenberg
 
Postanschrift:
Postfach 1310
07602 Eisenberg
 
Tel.: 036691 – 70 828

Totenscheinwesen

  • Bearbeitung und Archivierung von Todesbescheinigungen
  • Einsichtnahme und Auskunft in den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung/ Sektionsbescheinigung.
  • Dies gilt nur für Personen, die im Saale-Holzland-Kreis wohnhaft waren.
Bei der Einsichtnahme in die Todesbescheinigung:
  • Personalausweis des vorsprechenden Angehörigen
  • Sterbeurkunde
  • eventuell weitere Familiendokumente entsprechend dem Verwandtschaftsverhältnis
Bei Auskunft für die Versicherung:
  • Schreiben der Versicherung
  • Schweigepflichtentbindung des Begünstigten der Versicherung
  • (Sterbeurkunde)
Einsichtnahme in die Todesbescheinigung kann nach Terminvereinbarung erfolgen.
Die Auskunftserteilung an Versicherungen erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form.