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Gebühren für Haushalte

Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich bei der Hausmüllabfuhr von zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken aus einer Festgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.

 

Die Festgebühr
Die Festgebühr bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen entsprechend der Daten der Einwohnermeldeämter. Diese Gebühr beträgt zurzeit 36,60 € pro Person im Jahr. Sie wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Festgebühr für die Abfallentsorgung enthält auch die Vorhalte- und Verwaltungskosten u. a. für folgende Entsorgungsleistungen:
  • Bioabfall
  • Sperrmüll auf Abruf nach Bedarf
  • Schadstoffkleinmengensammlung an festen Stellplätzen 2 x jährlich
  • Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Schrott auf Abruf nach Bedarf 
  • Altpapierentsorgung für den Teil, der nicht über den grünen Punkt finanziert wird (Druckerzeugnisse)

 

 

 

Die Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr für die Entsorgung von Haushaltsabfällen beträgt je Entleerung eines Abfallbehälters mit
  • 80 l Fassungsvermögen 4,65 €,
  • 120 l Fassungsvermögen 6,97 €,
  • 240 l Fassungsvermögen 13,94 €,
  • 1.100 l Fassungsvermögen 63,89 €.

 

 

Die Gebühr für den Erwerb eines 70-l-Müllsackes beträgt 5,06 €.
 
Weitere Informationen finden Sie hier:  

 

Kasse

Tel.: 036691 480-15

 

Lastschrift

Sicher, flexibel und einfach. Jeder, der ein Girokonto besitzt, kann diese komfortable Zahlungsform wählen. [Einzugsermächtigung]