Erstattung für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz, Koks und Kohle kann ab Mai beim Land Thüringen beantragt werden
Info vom 25.4.2023:
Thüringer Privathaushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und deren Energiekosten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt haben, können für ihre Beträge jenseits der Verdoppelung ab 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Thüringen nutzt wie die Mehrzahl aller Bundesländer das zentrale Antragsportal von Hamburg, das die technische Umsetzung übernommen hat. Nach der Freischaltung des Online-Portals für Bremen und Hamburg (2. Mai) und Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (4. Mai) folgt Thüringen mit Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen am 8. Mai. Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist - so kann ein störungsfreier Betrieb des Portals gewährleistet werden. Die Portaladresse ist ab 8. Mai für Thüringen nutzbar.
Info vom 19.04.2023:
Ab Mai sollen Nutzer von „nicht leitungsgebundene Energieträgern“ ( Öl, Scheitholz, Pellets, Kohle oder Koks) staatliche Entlastung beantragen können, teilte das Thüringer Umweltministerium mit.
Der Bund stellt den Ländern für die Härtefallregelung insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im vergangenen Jahr mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten.
Die neue Härtefallregelung gilt für „nicht leitungsgebundene“ Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzbriketts, -pellets und -hackschnitzel sowie Kohle und Koks.
Anträge ab Mai stellen
Ob dies im Einzelfall zutrifft, soll man mit einem Online-Rechner vorab prüfen können – dieser wird derzeit beim Land Thüringen erstellt und ist dann Teil der Antragsplattform. Diese soll laut Umweltministerium ab Mai einsatzbereit sein. Ein Antrag auf Härtefallhilfen kann dann bis 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum, also vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022, angefallen sind, ist das Lieferdatum. Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80 Prozent der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet – bis zu einem Maximalbetrag von 2000 Euro. Voraussetzung für eine Zahlung ist allerdings ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Wer z.B. im vergangenen Jahr 3000 Liter Heizöl für 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, kann sich auf 432 Euro Erstattung freuen, da sich laut Referenzpreis die Kosten gegenüber 2021 mehr als verdoppelt haben.
Generell können Betreiber einer Heizungsanlage einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen, nicht Mieter. Kommt für sie aber bei Vorliegen der jeweiligen Kriterien eine Erstattung in Betracht, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Förderung an den Mieter weiterzugeben.
Wenn man dagegen in einer Mietwohnung selbst Betreiber einer Feuerstätte ist, kann man bei entsprechenden Kosten einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen, erklärte das Ministerium.
Referenzpreise
Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80 Prozent der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet – maximal 2000 Euro. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten (brutto) wie folgt:
Heizöl: 71 Cent / Liter
Flüssiggas: 57 Cent / Liter
Holzpellets: 24 Cent / kg
Hackschnitzel: 11 Cent / kg
Holzbriketts: 28 Cent / kg
Scheitholz: 85 Euro / Raummeter
Kohle/Koks: 36 Cent / kg