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Bürgerinformation zu Abfallgebühren ab 2025

Die Erhöhung der Abfallgebühren im Saale-Holzland-Kreis ist geringer ausgefallen, als zunächst befürchtet. Der Kreistag hat am 6. Februar 2025 eine Änderung der Gebührensätze in der neuen Abfallgebührensatzung einstimmig (bei 3 Enthaltungen) beschlossen, die die Bürger in wesentlichen Punkten entlastet. Demnach wird die Festgebühr für die Müllabfuhr aus Haushalten (Grundgebühr) künftig 36,60 € pro Person betragen, die Leerungsgebühr für eine 120-Liter-Mülltonne 6,97 €.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hatte den ersten Entwurf der Satzung aus dem formalen Grund einer unzureichenden Ermessenausübung des Kreistages in den Jahren 2021/22 beanstandet. Landrat Johann Waschnewski, Vertreter des Landratsamtes und die Leitung des Dienstleistungsbetriebes haben mit Vertretern des Landesverwaltungsamtes eine Lösung gesucht und sich auf ein Verfahren geeinigt, um die Finanzierung der Abfallentsorgung im SHK sicherzustellen. 

Die Gebührenerhöhung reduziert sich damit gegenüber dem 1. Satzungsentwurf im Schnitt um ca. 7,5 %.

Die neue Abfallgebührensatzung wurde im Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises am 22.02.2025 bekannt gemacht und trat damit in Kraft.

 

 

Alle Punkte im Überblick:
 
Der Saale-Holzland-Kreis verfügt über eine sichere und umfangreiche Abfallentsorgung. Dazu gehören neben dem klassischen Restmüll auch die Abfuhr der Papiertonnen, die Nutzung der Wertstoffhöfe, die Nutzung der Biotonnen auf den Grünschnittannahmestellen, die Sperrmüllsammlung, die Elektroschrottsammlung und die Schadstoffkleinmengensammlung. Zuständig ist dafür der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.

 

Der Saale-Holzland-Kreis hat seit 2006 sehr stabile und vergleichsweise niedrige Abfallgebühren. Er gehört zu den Landkreisen mit dem niedrigsten Gebührenniveau in ganz Mitteldeutschland (unsere Gebühren liegen bei nur ca. 50 % des Durchschnitts aller öffentlichen Entsorgungsträger).

 

Wegen stark gestiegener Kosten ist jetzt allerdings eine Gebührenerhöhung nötig.
Gründe sind einerseits...
die enormen Kostensteigerungen:
  • hohe Inflation der vergangenen Jahre
  • Folgen der Energiekrise
  • Gesetzliche Klimaschutzmaßnahmen (u. a. CO2-Abgabe auf Brennstoffe einschließlich Abfall und Lkw-Maut)
  • Kostensteigerung allein für den Ferntransport und die Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll seit 2021 um 100 bis 200 Prozent.
Unterm Strich lag die Kostensteigerung im Zeitraum 2021 – 2025 deutlich über der Inflationsrate.
... und andererseits
Konzentration und eingeschränkter Wettbewerb bei der Vergabe von Dienstleistungen. Das bedeutet ab dem 01.01.2025 für die neu vergebenen Leistungen für Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung der Abfälle Kostensteigerungen von ca. 50 %.
Der Dienstleistungsbetrieb des SHK arbeitet – wie bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern üblich – in seiner mehrjährigen Kalkulation mit einer sogenannten Gebührenausgleichrückstellung. Dadurch können für einen gewissen Zeitraum die Gebühren stabil gehalten werden, auch wenn sich die Kosten erhöhen.
Zu Beginn des Zeitraums entsteht bei den Gebühren eine gewisse Überdeckung. Dieser Teil wird in der Gebührenausgleichsrückstellung „geparkt“ und mit den Jahren – und den steigenden externen Kosten – abgeschmolzen.

 

Diese Gebührenausgleichsrückstellung war im SHK im 1. Halbjahr 2024 aufgebraucht. Ab diesem Zeitpunkt baut sich eine Unterdeckung auf, die im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden muss. Daher wird eine Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2025 unumgänglich sein.

 

Eine frühere Gebührenerhöhung wäre möglich gewesen. Angesichts der schwierigen Situation der vergangenen Jahre – Corona-Pandemie, Energiekrise, hohe Inflation… – wollte die Kreisverwaltung die Bürger in dieser Phase nicht noch zusätzlich mit höheren Müllgebühren belasten.

 

Folgende Änderungen sind ab dem 01.01.2025 in Kraft getreten:

 

Festgebühr für Haushalte
Die Festgebühr für Haushalte beträgt 36,60 € pro Person/Jahr.

 

Festgebühr für Gewerbebetriebe
Für Gewerbebetriebe gelten folgende Gebührensätze:

Grundgebühr für den 80-l-Behälter

40,56 €

Grundgebühr für den 120-l-Behälter

60,84 €

Grundgebühr für den 240-l-Behälter

121,68 €

Grundgebühr für den 1.100-l-Behälter

557,76 €

 

Leistungsgebühr
Die Höhe der Leistungsgebühr ist für Haushalte und Gewerbebetriebe gleich, sie beträgt:

für den 70-l-Müllsack

5,06 €

für den 80-l-Behälter

4,65 €

für den 120-l-Behälter

6,97 €

für den 240-l-Behälter

13,94 €

für den 1.100-l-Behälter

63,89 €

 

Die neue Abfallgebührensatzung wurde im Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises am 22.02.2025 bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten. (nachzulesen ab 22.02.25 hier)
Am besten durch Müllvermeidung und Mülltrennung.

 

Tipps zur Müllvermeidung (Der beste Müll ist der, der gar nicht erst entsteht.)
  • Produkte mit möglichst wenig Verpackung kaufen
  • Einweg-Verpackungen vermeiden
  • Stoff- statt Plastiktüten nutzen
  • Papier sparen
  • Essensreste verwerten
  • Nachfüllpackung statt Einwegverpackung
  • Reparieren statt Wegschmeißen
  • Leitungswasser statt Flaschenwasser
  • Akkus statt Batterien
Weitere Tipps zur Müllvermeidung:

 

Tipps zum Mülltrennen (Damit weniger in der Restmülltonne landet)
  • Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Getränkekartons u.ä.: in die Gelbe Tonne
  • Papier, Pappe und Karton: in die Blaue Tonne
  • Flaschen und Gläser, nach Farben getrennt: in die Glascontainer im Ort
  • Küchenabfälle: Kompost (wo möglich), spezielle Tonnen auf Wertstoffhöfen bzw. Bioabfall-Annahmestellen
  • Grünschnitt/Bioabfall: zu den Bioabfall-Annahmestellen bzw. Wertstoffhöfen (Standorte im SHK: https://www.saaleholzlandkreis.de/abfallwirtschaft/privathaushalte/annahmestellen-bioabfall/

 

Die Menschen im Saale-Holzland-Kreis sind schon jetzt vorbildliche Müllvermeider und -trenner. Landesweit mussten 2023 laut Statistik 140 Kilogramm Hausmüll pro Einwohner entsorgt werden; im Saale-Holzland-Kreis waren es nur 122 kg. Auch beim Sperrmüll liegt der SHK mit 29 kg/Einwohner unter dem Thüringer Durchschnitt von 35 kg/Ew.
Weniger Müll ist gut für die Umwelt – und für den Geldbeutel.
SHK Kundenkarte
Für die Nutzung einer Kundenkarte für die Annahme von Bioabfall werden künftig Gebühren in Höhe von 24 € für 12 Monate erhoben.

 

Abgabe von Baustellenabfällen, Hausmüll, etc.
Baustellenabfälle, Hausmüll und sonstige Abfälle, die nicht unter den Sperrmüll fallen, können gegen Entgelt auf der Deponie in Großlöbichau abgeben werden. Dafür erhalten die Nutzer im Nachgang eine Rechnung.

 

„Mit der Anpassung der Abfallgebühren können wir für den Saale-Holzland-Kreis auch in Zukunft eine leistungsfähige und zuverlässige Müllentsorgung gewährleisten. In den vergangenen Jahren konnte trotz der Energiekrise und Inflation auf eine Angleichung der Müllgebühren auf eine marktübliche Höhe verzichtet werden. Aber die aktuelle Entwicklung mit Kostensteigerungen im Bereich des Personals und der Energiepreise geht auch an der Müllentsorgung und damit am Saale-Holzland-Kreis nicht vorbei“, erklärt Landrat Johann Waschnewski den notwendigen Schritt.
Der Landkreis habe dabei Maßnahmen ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger finanziell nicht zu überlasten, so der Landrat weiter: „Das zeigt sich auch mit Blick auf die Abfallgebühren in den Nachbarlandkreisen. Hier ist es uns gelungen, die Balance zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit zur Finanzierung der Müllentsorgung und der finanziellen Belastung für die Bürger zu finden. Damit bleibt die Abfallentsorgung im Saale-Holzland-Kreis vergleichsweise günstig.“