Der Dienstleistungsbetrieb des SHK arbeitet – wie bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern üblich – in seiner mehrjährigen Kalkulation mit einer sogenannten Gebührenausgleichrückstellung. Dadurch können für einen gewissen Zeitraum die Gebühren stabil gehalten werden, auch wenn sich die Kosten erhöhen.
Zu Beginn des Zeitraums entsteht bei den Gebühren eine gewisse Überdeckung. Dieser Teil wird in der Gebührenausgleichsrückstellung „geparkt“ und mit den Jahren – und den steigenden externen Kosten – abgeschmolzen.
Diese Gebührenausgleichsrückstellung war im SHK im 1. Halbjahr 2024 aufgebraucht. Ab diesem Zeitpunkt baut sich eine Unterdeckung auf, die im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden muss. Daher wird eine Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2025 unumgänglich sein.
Eine frühere Gebührenerhöhung wäre möglich gewesen. Angesichts der schwierigen Situation der vergangenen Jahre – Corona-Pandemie, Energiekrise, hohe Inflation… – wollte die Kreisverwaltung die Bürger in dieser Phase nicht noch zusätzlich mit höheren Müllgebühren belasten.