Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012
Amtlicher Teil
Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Zöllnitz vom 26. Juli 2012
Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540), verordnet das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises:
§1 Öffnungszeiten
(1) In Anlehnung an die Regelungen der Stadt Jena werden für die Gemeinde Zöllnitz die Öffnungszeiten nach Absatz 2 festgelegt.
(2) Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Rothenstein dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Tag
| Anlass
|
| 30. September 2012 | Herbst- und Bauermarkt |
| 04. November 2012 | Tag der Familie |
| 02. Dezember 2012 | Weihnachtsmarkt |
§2 Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen § 1 Abs. 2 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz und können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eisenberg, 26. Juli 2012
Heller
Landrat
Im Original gezeichnet und gesiegelt