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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012 

Amtlicher Teil

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Brehm-Gedenkstätte Renthendorf“ (Landkreis Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2012 und 2013

Auf der Grundlage der §§ 23 und 36 ThürKGG i.V.m. § 57 ThürKO erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012/2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab.

Im Verwaltungshaushalt2012
2013
in den Einnahmen und Ausgaben28.400 EUR64.800 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 1.800 EUR11.700 EUR

§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4
Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 500,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2013 auf 1.000,00 EUR je Gemeinde die den Zweckverband angehören festgesetzt.

§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.700,00 EUR f. 2012 und 10.000,00 EUR f. 2013 festgesetzt.

§6
Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über 500,00 EUR.

§7
Diese Haushaltssatzung tritt betreffend das Haushaltsjahr 2012 mit dem 1. Januar 2012 und betreffend das Haushaltsjahr 2013 mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Tröbnitz, den 01.08.2012

V. Bauer
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet

Bekanntmachungsvermerk:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Brehm Gedenkstätte Renthendorf“ hat am 25.07.2012 (Beschluss Nr. 02/2012) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und 2013 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes liegt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 26.07.2012 vor.

Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit in dem Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsicht in der Zeit vom 19.09.2012 bis 03.10.2012 in der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ 07646 Tröbnitz, Pfarrwinkel 10, Zimmer 16 während der Sprechzeiten aus.

Gleichzeitig wird der Haushaltsplan an den o.g. Stellen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsplanes 2012 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Volker Bauer
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet